Es gibt derzeit keinen Beschluss zur Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Entsprechende Berichte oder Darstellungen erwecken teilweise einen falschen Eindruck.
Klar ist für uns: Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen und nicht zu einer weiteren Verschlechterung des Zugangs zur psychotherapeutischen Versorgung führen.