Unser Ziel ist ein ausgewogenes Vorgehen: Kinder müssen wirksam vor Misshandlung geschützt werden, gleichzeitig müssen Fehlentscheidungen so weit wie möglich vermieden werden.
Wichtig ist dabei: Diese Ausnahmen gelten keineswegs schrankenlos oder nach freiem Ermessen der Behörden. Jede Vorenthaltung einer Information muss im Einzelfall konkret rechtlich begründet werden.