Aktuell scheint das BSW nach eigenen Aussagen immer noch daran interessiert zu sein eine Neuauszählung vorzunehmen und hat deshalb eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt
Antwort 26.06.2026 von Katrin Uhlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir als Grüne Bundestagsfraktion sind der festen Überzeugung, dass sich ein Schutz vor sexualisierter Gewalt besonders für Kinder und Jugendliche und ein Schutz von Grundrechten im Digitalen nicht keine Gegensätze sind.