Wenn Sie im Jahr 2025 die Nebenkostenabrechnung für 2024 erhalten haben, tragen Sie z.B. die darin enthaltenen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen in Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2025 ein. Da der Vermieter verpflichtet ist, diese im Laufe des Jahres 2025 zur Verfügung zu stellen, gibt es keine zeitlichen Konflikte.
Ja es wurden bereits Bußgelder verhängt. Zuständig sind die Bundesländer, die Verstöße über die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe übermittelt bekommen.
Natürlich halte ich die AfD für verfassungswidrig. Sollte aber der Antrag vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt werden, wüchse die AfD weiter an, weil sie ja dann vom höchsten Gericht Deutschlands legitimiert worden wäre.