Die von Ihnen angesprochene Abschaffung der Altersrente für langjährig Versicherte ist in den Empfehlungen nicht enthalten, stattdessen spricht sich die Kommission für eine Anhebung der Altersgrenze von 63 auf 64 Jahre aus.
Die Ergänzung des „automatisch“ in § 15a der Beschäftigungsverordnung ist eine Anpassung an den Wortlaut der Richtlinie der Europäischen Union zur Beschäftigung von Saisonarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern.
Eine besonders häufig angewendete Methode ist dabei die Ermittlung der angemessenen Kosten für Unterkunft mittels eines schlüssigen Konzeptes, welches ein standardisiertes und gerichtlich anerkanntes Verfahren ist.