Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren – dies liegt auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Dabei geht es nicht darum, psychische Erkrankungen oder deren Behandlung geringzuschätzen, sondern eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung, eine bessere Steuerung der Patienten und einen effizienten Einsatz der vorhandenen Ressourcen zu gewährleisten. Die Bundesregierung wurde zudem aufgefordert, an entscheidenden Stellen nachzuprüfen.