Eine pauschale Beihilfe für alle Bundesbeamten ist derzeit nicht vorgesehen, die Benachteiligung gesetzlich versicherter Beamter gehört aber auf den Prüfstand.
Wer als Kind dauerhaft in einer Pflegefamilie aufwachsen musste, darf später nicht automatisch für den Unterhalt der leiblichen Eltern herangezogen werden.