Der Unterschied besteht vielleicht darin, dass Sie einmal nur ein bestimmtes Recht in Bezug auf eine Plattform und im anderen Fall etwas gegenständlich erwerben und in Besitz nehmen
Eine weitere Novellierung des Abgeordnetengesetzes liegt in der Zuständigkeit des Gesetzgebers. Eine Diskussion über eine erneute Absenkung des Schwellenwertes des § 45 Absatz 2 Nr. 6 Abgeordnetengesetz müsste daher zunächst in den Fraktionen geführt werden. Diese Debatte möchte Frau Klöckner durch ihre persönliche Meinung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorprägen.