Wenn über eine „Absicherung“ bestimmter Regionen gesprochen wird, bezieht sich dies im sicherheitspolitischen Sprachgebrauch in der Regel auf Maßnahmen der Präsenz, Kooperation und Abschreckung im Rahmen bestehender Bündnisverpflichtungen – nicht auf territoriale Ansprüche. Die Bundesrepublik verfolgt keine eigenen territorialen Ansprüche in der Arktis.