Vor dem Hintergrund, dass sich Bitcoin und andere vergleichbare Kryptowerte von einem technischen Nischenphänomen zu weltweit rund um die Uhr handelbaren und hochliquiden Finanzanlagen entwickelt haben sowie mittlerweile auch einem eigenen europäischen Finanzmarktregime unterliegen, die steuerlich über ein eigenes automatisches Meldesystem erfasst werden, ist der Vergleich und in Konsequenz auch die Besteuerung mit anderen handelbaren Kapitalanlagen sachnäher als der Vergleich mit privaten Sachwerten