Selbstverständlich ist die Entscheidung des Staatsgerichtshofes zu akzeptieren. Das neue Wahlverfahren Hare-Niemeier wird deswegen auch bei der anstehenden Kommunalwahl berücksichtigt.
Antwort 04.02.2026 von Antje Kapek BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Betriebsk.aufteilung hängt vom CO2-Ausstoß (nicht Energieeff.klasse) ab. Der Berliner Klimapakt gibt der Gewobag jedoch eine CO2-reduzierende Sanierung vor.