Der Hauptgrund für den Vorschlag, die Mittel für homöopathische Leistungen zu streichen, liegt weniger in deren Kosten als in den qualitativen und medizinischen Leitprinzipien der Kommission begründet. Diese zielen darauf ab, den Grundsatz der evidenzbasierten Medizin konsequent in allen Leistungsbereichen der GKV zu stärken.