Die Abgeordnetenentschädigung (die sogenannten Diäten) beträgt seit dem 1. Juli 2025 monatlich 11.833,47 Euro. Abgeordnete erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen. Die Abgeordnetenentschädigung ist einkommensteuerpflichtig.
Letztlich wird die Frage, wo regionale Produkte wie z.B. das Kirner Bier konkret vermarktet und gehandelt werden, auch von den marktwirtschaftlichen Entscheidungen des Produzenten sowie des Handels abhängen.