Den Antrag der AfD-Fraktion, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) ersatzlos zu streichen, haben wir abgelehnt, weil eine ersatzlose Streichung einen Schutz aufgäbe, dessen Zweck in der Debatte häufig übersehen wird. Dass es Reformbedarf gibt, schließen wir damit aber ausdrücklich nicht aus.