Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion stehen natürlich weiterhin zu der in dem genannten Antrag formulierten Positionierung, zumal mehr und mehr Patienten hieran leiden und teilweise gar ihren Beruf aufgeben müssen - auch Angehörige, die sich intensiv um ihre erkrankten Familienmitglieder kümmern müssen.
Rechtlich ist Tempo 30 nur möglich, wenn eine erhebliche Gefahrenlage oder eine einer flächenhaften Zone zugrunde liegende Verkehrsplanung vorliegt. Die bisherigen Prüfungen kamen ohne diese Voraussetzungen aus, weshalb die Einführung abgelehnt wurde.