Da es sich um eine Initiative der CSU-Bundestagsfraktion handelte, möchte ich Sie gerne an diese verweisen. Als Landtagsfraktion haben wir weder an der Anfrage noch an deren Bewertung mitgewirkt.
Das deutsche Wahlrecht ist seit Verabschiedung des Grundgesetzes eine Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Also sowohl eine Personen-, als auch eine Parteien- bzw. Listenwahl. Durch diese Mischung kommen mehr Stimmen zur Geltung.
Im vergangenen Monat habe ich einen Parteitagsbeschluss meiner Partei in Schleswig-Holstein erwirkt, der für mich die Basis meiner politischen Arbeit für die Sichtbarkeit und Entstigmatisierung der Betroffenen von ME/CFS beschreibt