Aus Sicht der Hessischen Landesregierung gehen diese Nachbesserungen nicht in allen Punkten so weit, wie es fachlich wünschenswert wäre. Wir haben uns daher dafür eingesetzt, den Kreis der von Einschränkungen ausgenommenen Leistungen weiter zu fassen und die Vergütungsregelungen stärker abzusichern.