Selbstverständlich ist die Entscheidung des Staatsgerichtshofes zu akzeptieren. Das neue Wahlverfahren Hare-Niemeier wird deswegen auch bei der anstehenden Kommunalwahl berücksichtigt.
Antwort 04.02.2026 von Antje Kapek BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Betriebsk.aufteilung hängt vom CO2-Ausstoß (nicht Energieeff.klasse) ab. Der Berliner Klimapakt gibt der Gewobag jedoch eine CO2-reduzierende Sanierung vor.
Der Referentenentwurf zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur amtsangemessenen Besoldung befindet sich in Niedersachsen weiterhin in der ressortinternen Abstimmung. Konkrete Termine für eine Veröffentlichung oder eine Kabinettsbefassung liegen bislang nicht vor.