Unser gesellschaftliches Miteinander sollte von Respekt, Sachlichkeit und fairer Auseinandersetzung geprägt sein. Für Beleidigungen, Verleumdungen und gezielte Diffamierungen darf es keinen Platz geben.
Die volle Geschäftsfähigkeit tritt aus guten Gründen mit 18 Jahren ein. Also sollte auch das Wahlrecht weiter an das Erreichen eines Lebensalters von 18 Jahren gekoppelt sein.