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Die Bundesregierung hat inzwischen klargestellt, dass zuckerfreie Getränke wie Cola Zero und andere mit Süßungsmitteln gesüßte Light- und Zero-Produkte nicht von der geplanten Abgabe nicht von der geplanten Abgabe erfasst werden sollen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich zu Fragestellungen dieser Tragweite und Komplexität grundsätzlich nicht auf einer öffentlichen Online-Plattform äußere.