Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat vor Jahrzehnten die Trennung von Staat und Kirche aus der Weimarer Verfassung übernommen. Dennoch üben kirchliche Organisationen bis heute großen Einfluss auf staatliche Belange aus, nehmen dabei staatliche Finanzen in Anspruch, genießen Ausnahmeprivilegien vom allgemeingültigen Rechtssystem usw. (...)