Der Petitionsausschuss ist zuständig, wenn es sich um Landesgesetze oder Entscheidungen von Behörden und anderen Stellen handelt, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterstehen. Jeder Bürger kann sich direkt an den Ausschuss wenden, wenn er sich von einer staatlichen Stelle benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt.
© CDU-Franktion Thüringen
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Babett Pfefferlein
Chaperon
SPD-Fraktion Thüringen
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Fraktion DIE LINKE