Hier finden Sie alle Mitglieder des Ausschusses nach Artikel 62 der Verfassung (Notparlament) im Landtag Baden-Württemberg. Wenn der Landtag im Notstandsfall, beispielsweise bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen, nicht zeitnah zusammenkommen kann, tritt der Ausschuss nach Artikel 62 der Verfassung als Notparlament an die Stelle des Gesamtlandtags.