Erhöhung der Abgeordnetendiäten und Fraktionsgelder

Der rheinland-pfälzische Landtag stimmte über einen von allen Fraktionen außer der der AfD eingebrachten Gesetzentwurf ab, der vorsieht, die Abgeordnetendiäten und die den Fraktionen zustehenden Gelder zu erhöhen. Dazu sollen das Abgeordneten- und Fraktionsgesetz des Landes geändert werden.

Der Antrag wurde gegen sieben Stimmen der AfD-Fraktion und eine Enthaltung bei 89 Ja-Stimmen aller anderen Fraktionen angenommen.

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Dafür gestimmt
89
Dagegen gestimmt
7
Enthalten
1
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 101 Abgeordneten.

Gemäß des Abgeordnetengesetzes des Landes Rheinland-Pfalz lagen die Entschädigungen für Mitglieder des Landtags bislang bei 6.992,57 € pro Monat. Die Kostenpauschale für zum Beispiel die Ausstattung der Wahlkreisbüros war bei 250 € festgesetzt. IT-Ausstattung konnte jedoch separat davon als Sachleistung bezogen werden. Die Fraktionen erhielten einen Grundbetrag von 68.025 € pro Monat zuzüglich 2.091 € pro Fraktionsmitglied.

Der Gesetzentwurf sieht dazu vor, dass die Entschädigungen für die Mitglieder des Landtags bis 2024 schrittweise um knapp 11 % auf 7.753,93 € pro Monat angehoben werden. Die Entschädigung für die Parlamentarischen Geschäftsführer:innen der Fraktionen soll zudem auf das Eineinhalbfache dieses Grundbetrags festgesetzt werden. Zugleich soll die Kostenpauschale auf 1.530 € steigen, dafür soll der Landtag jedoch keine IT-Ausstattung mehr als Sachleistung bereitstellen. Für diese beide Änderungen soll das Abgeordnetengesetz neu gefasst werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung des Fraktionsgesetzes vor. Demnach soll der monatliche Grundbetrag für die Fraktionen um 2.000 € und der Steigerungsbetrag pro Fraktionsmitglied um 100 € angehoben werden.

Die durch die Gesetzesänderung entstehenden Kosten belaufen sich laut dem Antrag bei Inkrafttreten aller Änderungen ab 2024 auf etwa 2,5 Millionen Euro jährlich.

Auf den Gesetzentwurf konnten sich die Regierungsfraktionen der SPD, Grünen und FDP gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen von CDU und Freien Wählern einigen. In ihrem Gesetzentwurf wird argumentiert, dass sich die Entschädigung für Mitglieder des Landtags laut Abgeordnetengesetz am Endgrundgehalt von Beamten der Besoldungsgruppe A16 orientieren solle. In diese Besoldungsstufte fallen etwa hauptamtliche Bürgermeister:innen von Kommunen mit 10.000 bis 15.000 Einwohner:innen. Sie liegt derzeit bei 7.753,93 € und damit deutlich über den bisherigen Entschädigungen für Mitglieder des Landtags.

Mit der Anpassung der Entschädigungen für Parlamentarische Geschäftsführer:innen solle zudem ihre zeitintensive Tätigkeit finanzielle Berücksichtigung finden. Die Kostenpauschale müsse erhöht werden, da das Preisniveau und der finanzielle Aufwand für die Ausstattung der Wahlkreisbüros gestiegen seien.

Zuletzt argumentiert der Antrag, dass die Fraktionen durch die Folgen der Corona-Pandemie und Arbeit im Homeoffice höhere Kosten hätten. Diese sollen durch die Erhöhung der Fraktionsgelder finanziert werden.

Die Fraktion der AfD beschwerte sich im Vorfeld, dass sie nicht in die Pläne zur Erhöhung der Diäten eingebunden worden sei. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion in Rheinland-Pfalz, Damian Lohr, kritisierte zugleich, dass das Vorhaben angesichts der Corona-Pandemie, in der Unternehmen um ihre Existenz kämpften, aus der Sicht der AfD eine „bodenlose Frechheit“ und ein „Schlag ins Gesicht der Steuerzahler“ sei.

Der Antrag wurde gegen sieben Stimmen der AfD-Fraktion bei 89 Ja-Stimmen aller anderen Fraktionen angenommen. Der fraktionslose Abgeordnete Joa hat sich enthalten. Vier Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.