Das sind die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten | abgeordnetenwatch.de Direkt zum Inhalt
Das sind die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten
Ein üppig bezahlter Zweitjob bei einer Vermögensberatung, 75.000 Euro von einem Pharmakonzern: Nach Recherchen von abgeordnetenwatch.de und SPIEGEL verfügt jeder fünfte Bundestagsabgeordnete über zusätzliche Einnahmequellen. Die Abgeordneten haben bisher mindestens 5,5 Mio. Euro nebenher verdient – wahrscheinlich aber sehr viel mehr.
Die Legislaturperiode ist gerade einmal sieben Monate alt, doch einige Bundestagsabgeordnete haben bereits beträchtliche Einkünfte aus Nebentätigkeiten angehäuft. Zu den Volksvertretern, die gut im Geschäft sind, gehören u.a. die beiden Ex-Minister Ulla Schmidt (SPD, mind. 109.000 Euro) und Peter Ramsauer (CSU, mind. 102.500 Euro) oder FDP-Parteichef Christian Lindner (mind. 77.000 Euro).
In allen Fällen dürften die tatsächlichen Einkünfte allerdings sehr viel höher sein. Der Grund liegt in den wenig transparenten Veröffentlichungsregeln. Bundestagsabgeordnete müssen ihre zusätzlichen Einnahmen nicht auf den Euro genau angeben, sondern nur in groben Verdienststufen zwischen 1.000 und 3.500 Euro (Stufe 1) und der Höchststufe 10 (mehr als 250.000 Euro).
abgeordnetenwatch.de hat die Selbstauskünfte der 709 Parlamentarier gemeinsam mit dem SPIEGEL ausgewertet. Mindestens 5,5 Millionen Euro haben die Abgeordneten danach seit Beginn der Legislaturperiode zusätzlich zu ihren Diäten kassiert, tatsächlich könnten es sogar 9,5 Mio. Euro sein. Grund sind die großen Spannen in den einzelnen Verdienststufen. Doch selbst das ist noch eine konservative Berechnung. Denn sämtliche Einkünfte unterhalb von 1.000 Euro monatlich und 10.000 Euro jährlich sind darin nicht inbegriffen – sie müssen von den Abgeordneten gar nicht erst gemeldet werden. Bei Volksvertretern mit besonders hohen Einkünften bleibt noch mehr im Dunkeln: Die höchste Verdienststufe 10 endet bei 250.000 Euro. Alles darüber muss nicht transparent gemacht werden.
Prominente Spitzenverdiener – und potentielle Interessenkonflikte
Von den 709 Bundestagsabgeordneten verfügen 154 über bezahlte Nebentätigkeiten, also mehr als jeder fünfte Parlamentarier. In vielen Fällen ergeben sich daraus potentielle Interessenkonflikte.
Wenn beispielsweise der Bundestag demnächst über einen Linken-Antrag abstimmt, der Beamten den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung erleichtern soll, müssen mehrere Parlamentarier als befangen gelten:
Die private Krankenkasse Süddeutsche Krankenversicherung a.G. zahlt dem CDU-Abgeordneten Michael Hennrich für seinen Aufsichtsratsposten jährlich zwischen 7.000 und 15.000 Euro. Im Bundestag gehört Hennrich dem Gesundheitsausschuss an, der über inhaltliche Änderungen an dem Gesezentwurf mitentscheidet.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Max Straubinger arbeitet nebenbei als Generalvertreter für die Allianz Beratungs- und Vertriebs AG. Seine Nebeneinkünfte allein in diesem Jahr: 50.000 bis 75.000 Euro.
Interessenkonflikte liegen auch in anderen Fällen auf der Hand:
Die eingangs erwähnte SPD-Abgeordnete Ulla Schmidt kassiert für einen Verwaltungsratsposten vom Pharmahersteller Siegfried Holdling AG monatlich zwischen 3.500 und 7.000 Euro;für das vergangene Jahr meldete sie außerdem ein Zusatzhonorar von mindestens 75.000 Euro. Der Schweizer Konzern verfügt auch auf dem deutschen Markt über geschäftliche Interessen, in Hameln und Minden ist er mit Standorten vertreten. Dass eine langjährige Bundesgesundheitsministerin in einem Firmengremium sitzt, ist dabei zumindest kein Nachteil.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Otto Fricke erhielt 2018 von der PR- und Beratungsagentur CNC AG zwischen 30.000 und 50.000 Euro für Beratungsleistungen und als Bonuszahlung. Das Unternehmen wirbt auf seiner Internetseite damit, „über Jahre hinweg vertrauensvolle Beziehungen“ in die Politik aufgebaut zu haben, „die unseren Kunden zu Gute kommen“. Fricke war von 2014 bis zu seinem Wiedereinzug in den Bundestag im vergangenen Herbst Partner bei CNC.
Der frühere Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) verfügt neben seiner Abgeordnetendiät noch über ein weiteres geregeltes Einkommen: Als Präsident des Lobbyvereins Ghorfa (Arab-German Chamber of Commerce and Industry e.V.) kassiert der CSU-Politiker monatlich zwischen 3.500 und 7.000 Euro. Ramsauer hat darüber hinaus eine ganze Reihe an bezahlten Nebeneinkünften – unter anderem bei der CNC AG, von der er als Mitglied des Expertenbeirates in diesem Jahr zwischen 7.000 und 15.000 Euro erhielt.
71 Abgeordnete mit monatlichem Zweiteinkommen
Interessenkonflikte sind jedoch nicht das einzige Problem im Zusammenhang mit den Nebentätigkeiten. Wer als Parlamentarier einen Zweitjob ausübt, muss dafür eine entsprechende Arbeitsleistung und einen Zeitaufwand erbringen – beides kann nicht für das Abgeordnetenmandat aufgebracht werden. Von daher ist es auch unerheblich, ob ein Politiker seine Zusatzverdienste spendet, wie gelegentlich als Rechtfertigung zu hören ist.
Insgesamt 71 der 709 Bundestagsabgeordneten verfügen neben den Diäten über ein monatliches Zweiteinkommen. Die Höhe der Einkünfte – und damit der anzunehmende zeitliche Aufwand – ist teils beträchtlich. Die CDU-Abgeordneten Rüdiger Kruse und Rudolf Henke geben jeweils ein Monatseinkommen zwischen 7.000 und 15.000 Euro an. Kruse ist Geschäftsführer der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Henke arbeitet nebenbei als Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann kommt als Geschäftsführer des Unternehmens so:cas GmbH gar auf monatliche Einkünfte zwischen 15.000 und 30.000 Euro, hinzu kam im vergangenen Jahr ein Gewinn in Höhe von mindestens 75.000 Euro.
FDP mit den meisten Hinzuverdienern
Dass sich in der Vergangenheit vor allem CDU/CSU und FDP einer vollständigen Offenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent widersetzten, kommt nicht von ungefähr. In ihren Reihen gibt es nicht nur zahlreiche Politiker mit besonders hohen Einkünften, sondern auch den höchsten Anteil an Hinzuverdienern. Jeder vierte Unions-Abgeordnete hat einen bezahlten Nebenjob, bei der FDP sind es sogar rund 44 Prozent.
Alle Nebeneinkünfte der Abgeordneten in der Übersicht
Hohe Einnahmen aus Nebentätigkeiten sind allerdings nicht gleichbedeutend mit hohen Gewinnen. Traditionell wird die Liste mit den höchsten Nebeneinkünften von Landwirten angeführt. Da diese aber oftmals auch Maschinen oder Mitarbeitergehälter bezahlen müssen, dürfte in ihrem Fall der tatsächliche Verdienst am Ende deutlich geringer ausfallen als bei Abgeordneten, die Einkünfte aus einer Angestelltentätigkeit oder aus Aufsichtsratsposten beziehen.
Wie viel jeder der 154 Bundestagsabgeordneten mit Nebeneinkünften seit Beginn der Legislaturperiode im vergangenen Oktober erhalten hat, können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen. In allen Fällen handelt es sich um Brutto-Beträge. Wenn Sie Fragen an die Parlamentarier haben, können Sie diese hier via abgeordnetenwatch.de stellen. Auf der Profilseite eines Abgeordneten finden Sie auch Informationen darüber, welchen Nebentätigkeiten er nachgeht (Reiter "Nebentätigkeiten").
So haben wir gerechnet:
In die Berechnung eingeflossen sind sämtliche veröffentlichungspflichtige Einkünfte der Abgeordneten, die seit Beginn der Legislaturperiode am 24. Oktober 2017 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht wurden.
Da wegen des 10-Stufensystems keine Aussagen über die tatsächliche Höhe der Nebeneinkünfte möglich sind, haben wir für die Berechnung jeweils die unterste Grenze bei den zehn Verdienststufen herangezogen. Beispiel: Bei einem Abgeordneten, der auf der Bundestagswebseite Einkünfte der Stufe 6 (zwischen 50.000 und 75.000 Euro) aufführt, flossen 50.000 Euro in die Berechnung ein (Mindesteinkünfte). Monatliche Einkünfte wurden mit 6 multipliziert (1. November 2017 bis einschließlich April 2018), sofern ein Abgeordneter nicht explizit ein anderes Start- oder Enddatum angegeben hat. Nebeneinkünfte mit der Angabe "jährlich" wurden einmalig berechnet.
Bundestagsabgeordnete müssen ihre Einkünfte innerhalb von drei Monaten nach Erhalt beim Bundestagspräsidenten melden, sie werden anschließend auf der Bundestagshomepage veröffentlicht. Wegen der dreimonatigen Übergangsfrist kann es sein, dass ein Abgeordneter in den vergangenen Wochen eine Zahlung erhalten hat, diese aber noch nicht in seinem Bundestagsprofil aufgeführt wird. Stand aller Angaben ist der 17 Mai 2018.
Die Abgeordnete Angela Merkel gibt laut ihrer Liste die anderen Einkünfte mit NULL an. Sie kassiert aber ein Gehalt als Bundeskanzlerin. Warum ist dies nicht in den Angaben von Frau Merkel enthalten?
Gleiche Frage gilt auch für alle anderen MdB, die entlohnte Amtsträger sind. Ist bei diesen Menschen bei Abstimmungen im Parlament nicht immer die eigene Interessenlage aus dem Haupt-Amt massgebend?
Seit der letzten Reform der Verhaltensregeln für Abgeordnete sind Regierungsämter (Kanzlerin, Minister oder Parlamentarischer Staatssekretär) nicht mehr angabepflichtig.
Das ist aber schade. Eine echte Camouflage der Einkommenssituation von einigen privilegierten MdB. Und eine Ungleichbehandlung mit anderen MdB, die ihre Einkünfte angeben müssen, Rechtsanwälte, Verbandsfunktionäre, Vorstände oder Aufsichtsräte. Wenn das MdB Mandat einen vollen Arbeitseinsatz verlangt, dann kann man doch nicht nebenher noch Minister spielen. Oder ist die MdB-Funktion dann nur noch Nebensache? Dafür haben wir aber diese MdB nicht gewählt.
Wer glaubt, Abgeordnete egal welcher Coleur, seien bessere, ehrlichere Menschen, ist ein Träumer. Es ist die ewig gleiche Sucht nach mehr, mehr und nochmal mehr, die den Menschen gemeinhin zu allen Zeiten geprägt hat und immer noch prägt. In Vorzeiten reichte die Keule, um dieses Ziel zu erreichen. Heute sind diffizielere Mittel und Maßnamen erforderlich.
Es wäre schön, wenn bei solchen Tabellen auch angegeben wird, welche Einkünfte laut den Angaben der Abgeordneten _maximal_ erzielt wurde. Also statt "mindestens 7.000" ein "mindestens 7.000, höchstens 15.000". Für die höchste Stufe (250.000 bis unendlich) dann am besten einen Betrag, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie erreicht wird, wie etwa eine Milliarde Euro. Sollte dann jemand 1.000.000.000 zu hoch finden: der Bundestag kann dafür sorgen, dass jede Stufe gedeckelt ist (was zu theoretisch unendlich vielen Stufen führt, etwa nach dem Schema 1000, 2000, 5000, 10.000, 20.000, 50.000, 100.000, 200.000 ....).
Die Angabe der Höchstbeträge hat den Vorteil, dass Abgeordnete, die ihre Einkünfte freiwillig genau angeben, dann mit ihren exakten Werten bei Mindest- und Höchstbeträgen eingetragen werden können und dann bei der Bewertung nach Höchstbeträgen besser abschneiden als die Kollegen, die da mauern ....
nun wer noch glaubt die mdb machen das aus reiner menschenfreundlichkeit...ein paar sicher..doch die meisten kassieren ab, jetzt und vor allem später,,s,spd ex und hopp etc. wenn ich eunen unbetahlten urlaub nehme kann ich vielleicht im urlaub jobben um zu leben...aber wenn ich dicke kohle verdiene und dann nebenher dickere kohle einscchiebe werde ich gekündigt. nun ??
Es ist doch immer das gleiche, die Damen und Herren aus der Politik stopfen sich die Taschen voll,,, reine Raffgier,,, Ich frag mich immer wie die das können, 30 Stunden am Tag zu arbeiten denn das müssten sie bei der ganzen Arbeit....
Der Vorwurf der Raffgier ist in dieser Pauschalität und bezogen auf die Nebeneinkünfte - mit Verlaub - Unsinn. Die allermeisten Abgeordneten (4 von 5) verfügen über keinerlei angabepflichtigen* Nebeneinkünfte. Von denen, die eine bezahlte Nebentätigkeit haben, liegen die Einkünfte seit Oktober 2017 bei vielen im vierstelligen Bereich. Das ist für viele Menschen eine Menge Geld, aber der Vorwurf der Raffgier geht auch hier fehl.
Was aber stimmt: In einigen Fällen gibt es sehr wohl exzessive Nebeneinkünfte. Das Problem ist aber nicht in erster Linie die Höhe, sondern die daraus resultierende finanzielle Verflechtung mit Unternehmen und Interessenverbänden, potentielle Interessenkonflikte und der zeitliche Aufwand, der nicht für das Abgeordnetenmandat aufgewendet werden kann.
*angabepflichtig sind Nebeneinkünfte von mehr als 1.000 Euro im Monat und 10.000 Euro im Jahr.
Ergänzend darf ich hinzufügen,dass 2017 die Abgeordneten erst ab Oktober Diäten bezogen haben. Einige, wie der AfD Mann, waren vorher in der eigenen Firma im Vorstand/ Aufsichtsrat.Dort werden Vergütungen zum Teil erst am Ende des Jahres gezahlt. Diese Werte wurden dann angegeben. In einem früheren Post habe ich das auch abgeordnetenwatch mitgeteilt. Mit undifferenzierten Halbwahrheiten, die falsche Suggestionen erzeugen, wird man dem Missbrauch bei Diäten wohl nicht beikommen. Daher die Frage: wurden die Abgeordneten angeschrieben, um Stellung zu nehmen zu können?
Vielen Dank für Ihren Hinweis - die Regeln zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten sind in der Tat verbesserungswürdig, das fordern wir seit Jahren. Die Auflistung der Angaben ist lediglich eine Auflistung von Fakten. Dazu ist es nicht notwendig eine Stellungnahme einzuholen, da sämtliche Angaben von den Betroffenen selbst gemacht worden sind. Die Informationen stammen von der Internetseite des Bundestages - mit dem einzigen Unterschied, dass wir die abstrakten Stufenangaben in konkrete Euro-Beträge übersetzt haben, damit Bürgerinnen und Bürger, die mit der Bedeutung der Stufen nicht vertraut sind, ein Gefühl für die Höhe von Nebeneinkünfte bekommen und einen Abgeordneten zu dessen Tätigkeiten befragen können.
helmut Schmidt nannte es Raubtierkapitalismus Müntefering sprach von Heuschrecken, obwohl er sich auch seinen Ruhestand von der Wirtschaft bezahlen läßt. Köhller und Müller sprachen von Hedgfonds-Geesellschaft, auch sie kassieren von der Industrie. Und Herr Schäuble sagt; Des is die Gier. Alles Genossen, kann man sie noch wählen.? Weiter so! Die Quittung wird kommen.
Was ist das für eine schlampige Recherche: Die Top-Verdiner lachen sich in Fäustchen, weil ihre wahren Einkünfte verschleiert sind. Ein besserer Vergleich wäre, auch die vergangene Legislaturperiode zu berücksichtigen und den Vergleich auf die Ganzjahresnebeneinkünfte in 2017 (und 2016) abzustellen. Max Straubinger hatte z.B. 2016 Stufe 9, 2017 Stufe 8 in alter Periode und Stufe 3 in neuer Periode. Da sehen die Werte ganz anders aus.
"In die Berechnung eingeflossen sind sämtliche veröffentlichungspflichtige Einkünfte der Abgeordneten, die seit Beginn der Legislaturperiode am 24. Oktober 2017 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht wurden." Die Abgeordneten haben aber 3 Monate Zeit, ihre Einkünfte zu melden. Also liegen verlässliche Angaben nur für knapp 4 Monate vor (November 17 bis Februar 18). Zum Beipiel Max Straubingers Nebeneinkünfte: in dieser Studie nur 58.000, aber 2017 zwischen 107.000 und 165.000 (Stufen 8 + 3), 2016 zwischen 150.000 und 250.000 (Stufe 9). Es ist ein höchst fragliches Instrument, Studien mit willkürlichen Beobachtungsperioden zu veröffentlichen.
wir haben uns angeschaut, wie hoch die gemeldeten Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten seit Beginn der Legislaturperiode am 24. Oktober 2017 sind, Stand: 17. Mai 2018. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist in unseren Augen ein ziemlich konkreter Zeitraum.
Unser Artikel ist keine wissenschaftliche Studie, sondern ein Überblick über die veröffentlichungspflichtigen Angaben. Letztlich sind es die Angaben auf bundestag.de mit dem Unterschied, dass wir die Stufenangaben in konkrete Euro-Beträge "übersetzt" haben. Ziel der Berechnung ist nicht, die exakte Höhe der Nebeneinkünfte zu ermitteln - dies ist schon allein wegen der Stufenangaben nicht möglich. Vielmehr möchten wir das öffentliche Bewusstsein schärfen für die Problematik, die von Nebentätigkeiten/-einkünften ausgeht.
Und was bis 17. Mai gemeldet war, sind dei verläßliche Einkunfte bis 17.Februar. Bei mtl.Einkunftsangaben sind diese auf 6 Monate hochrechenbar. Ein Selbständiger kann aber 3 Monate auf die Meldung seiner unregelmäßigen Bezüge warten. Dann haben sie von dem noch keine 4 Monate. Also vergleichen Sie Abgeordnete mit 3,x bis 6,x Einkunftsmonaten. Das nenne ich nicht redlich, weil da Abgeordnete mit zögerlichem Meldeverhalten besser weg kommen, als wenn ein vollständig abgegrenzter Zeitraum (z.B. ein Kalenderjahr oder eine abgeschlossene Legislaturperiode) zum Vergleichszeitraum erhoben wird. Ihr Anliegen der Bewußtseinsschärfung finde ich unterstützenswert. Diese vernebelnden Stufenangaben und dazu noch die fehlende Berichtspflicht über die für die erhaltenen Nebeneinkünfte geleisteten Zeitaufwände stören mich gewalltig.. Nahezu im Schlaf verdientes Nebeneinkommen nenne ich Korruption, wenn es nicht Erträge aus einem Vermögen oder einer Firmenbeteiligung. sind.
Wenn beispielsweise die Bundeskanzlerin (oder Minister) KEINE Angaben machen müssen, so liegt der Verdacht nahe, dass die Kanzlerin etwas verbergen =>will ! Frage : 1. WER hat den Gesetzestext formuliert, ...wonach Kanzler und Minister werden, Angaben zu machen ? 2. Welche Staatsanwaltschaft ist "zuständig" den Privatkonten-Stand der Kanzerin (und Minister) (überraschend zu überprüfen ? Ich erinnere daran, dass es einen =>Kanzler-Etat gibt, über dessen Verwendung allein(?) der/die Kanzler(in) entscheidet, - ohne(?) - darüber Rechenschaft abgeben zu müssen....
Beispielsweise hat KOHL dem (Alkoholiker) JELZIN -> 6 Milliarden DM ...für dessen Wahlkampf gegeben,.....jedoch dem Gorbatschow =>NICHTS ! Die gesamte Weltgeschichte wäre "anders" verlaufen, wenn Gorbatschow eine Chance bekommen hätte ! KANN / DARF ein Kanzler sich am Kanzleretat =>selber "bedienen"? Ganz herzliche Grüße ! Günther JOHN
Ich fand nichts Aktuelleres dazu, aber 2002 galt, dass Minister und Kanzler keine bezahlten Nebeneinkünfte haben dürfen. Aufsichtsratsleitungs-Posten müssen vom Bundestag genehmigt werden, und Ehrenämter können ausnahmsweise erlaubt werden. https://www.mz-web.de/politik/hintergrund-bundesminister-duerfen-keine-n...
Aber vielleicht kann uns ja die Moderation noch Auskunft geben , inwieweit das noch gilt? Vielen Dank und freundliche Grüße!
Liebe Bernadette, vielen Dank für deine Rückmeldung. Es ist unverändert so, dass Bundesminister (und die Kanzlerin) "neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben [dürfen]. Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmensangehören oder gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben. Der Bundestag kann Ausnahmen von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat zulassen. Die Mitglieder der Bundesregierung sollen während ihrer Amtszeit kein öffentliches Ehrenamt bekleiden. Die Bundesregierung kann hiervon Ausnahmen zulassen." So steht es im Bundesministergesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/bming/BMinG.pdf
Die Auflistung ist gut und bedingt verwertbar.Wenn jedoch der Bürger nicht erkennen kann wer der Geldgeber der Nebeneinkünfte ist,sieht er auch nicht welche Abgeordnete auch von diesem "Geber" bezahlt werden, So könnte die Öffentlichkeit einfach durch "Auszählen" erkennen was demnächst im Parlament vorgeschlagen und diskutiert wird.Wird natürlich vehement verwehrt werden und keine Realität.Wäre aber eine zu durchdenkende Möglichkeit eine parlamentarische Demokratie zu einer parlamentarischen offenen Demokratie zu wandeln.
Kommentare
Europolitikus - @Europolitikus am 18.05.2018 um 17:21 Uhr
PermalinkDie Abgeordnete Angela Merkel gibt laut ihrer Liste die anderen Einkünfte mit NULL an.
Sie kassiert aber ein Gehalt als Bundeskanzlerin.
Warum ist dies nicht in den Angaben von Frau Merkel enthalten?
Gleiche Frage gilt auch für alle anderen MdB, die entlohnte Amtsträger sind.
Ist bei diesen Menschen bei Abstimmungen im Parlament nicht immer die eigene Interessenlage aus dem Haupt-Amt massgebend?
abgeordnetenwatch.de am 18.05.2018 um 23:30 Uhr
Antwort auf von Europolitikus - @Europolitikus
PermalinkSeit der letzten Reform der Verhaltensregeln für Abgeordnete sind Regierungsämter (Kanzlerin, Minister oder Parlamentarischer Staatssekretär) nicht mehr angabepflichtig.
Europolitikus am 19.05.2018 um 12:38 Uhr
Antwort auf von abgeordnetenwatch.de
PermalinkDas ist aber schade. Eine echte Camouflage der Einkommenssituation von einigen privilegierten MdB. Und eine Ungleichbehandlung mit anderen MdB, die ihre Einkünfte angeben müssen, Rechtsanwälte, Verbandsfunktionäre, Vorstände oder Aufsichtsräte.
Wenn das MdB Mandat einen vollen Arbeitseinsatz verlangt, dann kann man doch nicht nebenher noch Minister spielen. Oder ist die MdB-Funktion dann nur noch Nebensache? Dafür haben wir aber diese MdB nicht gewählt.
Jörg am 22.05.2018 um 16:54 Uhr
Antwort auf von Europolitikus
PermalinkWer glaubt, Abgeordnete egal welcher Coleur, seien bessere, ehrlichere Menschen, ist ein Träumer. Es ist die ewig gleiche Sucht nach mehr, mehr und nochmal mehr, die den Menschen gemeinhin zu allen Zeiten geprägt hat und immer noch prägt. In Vorzeiten reichte die Keule, um dieses Ziel zu erreichen. Heute sind diffizielere Mittel und Maßnamen erforderlich.
Gerhard am 20.05.2018 um 16:40 Uhr
Antwort auf von Europolitikus - @Europolitikus
Permalinkwie dumm darf man sein, um ohne Nachdenken eine derartige Frage zu stellen?
Helmut-wk am 25.05.2018 um 11:07 Uhr
Antwort auf von Europolitikus - @Europolitikus
PermalinkEs wäre schön, wenn bei solchen Tabellen auch angegeben wird, welche Einkünfte laut den Angaben der Abgeordneten _maximal_ erzielt wurde. Also statt "mindestens 7.000" ein "mindestens 7.000, höchstens 15.000". Für die höchste Stufe (250.000 bis unendlich) dann am besten einen Betrag, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie erreicht wird, wie etwa eine Milliarde Euro. Sollte dann jemand 1.000.000.000 zu hoch finden: der Bundestag kann dafür sorgen, dass jede Stufe gedeckelt ist (was zu theoretisch unendlich vielen Stufen führt, etwa nach dem Schema 1000, 2000, 5000, 10.000, 20.000, 50.000, 100.000, 200.000 ....).
Die Angabe der Höchstbeträge hat den Vorteil, dass Abgeordnete, die ihre Einkünfte freiwillig genau angeben, dann mit ihren exakten Werten bei Mindest- und Höchstbeträgen eingetragen werden können und dann bei der Bewertung nach Höchstbeträgen besser abschneiden als die Kollegen, die da mauern ....
tom bong am 19.05.2018 um 15:11 Uhr
Permalinknun wer noch glaubt die mdb machen das aus reiner menschenfreundlichkeit...ein paar sicher..doch die meisten kassieren ab, jetzt und vor allem später,,s,spd ex und hopp etc.
wenn ich eunen unbetahlten urlaub nehme kann ich vielleicht im urlaub jobben um zu leben...aber wenn ich dicke kohle verdiene und dann nebenher dickere kohle einscchiebe werde ich gekündigt. nun ??
Susi am 20.05.2018 um 09:10 Uhr
PermalinkEs ist doch immer das gleiche, die Damen und Herren aus der Politik stopfen sich die Taschen voll,,, reine Raffgier,,,
Ich frag mich immer wie die das können, 30 Stunden am Tag zu arbeiten denn das müssten sie bei der ganzen Arbeit....
abgeordnetenwatch.de am 20.05.2018 um 11:39 Uhr
Antwort auf von Susi
PermalinkDer Vorwurf der Raffgier ist in dieser Pauschalität und bezogen auf die Nebeneinkünfte - mit Verlaub - Unsinn. Die allermeisten Abgeordneten (4 von 5) verfügen über keinerlei angabepflichtigen* Nebeneinkünfte. Von denen, die eine bezahlte Nebentätigkeit haben, liegen die Einkünfte seit Oktober 2017 bei vielen im vierstelligen Bereich. Das ist für viele Menschen eine Menge Geld, aber der Vorwurf der Raffgier geht auch hier fehl.
Was aber stimmt: In einigen Fällen gibt es sehr wohl exzessive Nebeneinkünfte. Das Problem ist aber nicht in erster Linie die Höhe, sondern die daraus resultierende finanzielle Verflechtung mit Unternehmen und Interessenverbänden, potentielle Interessenkonflikte und der zeitliche Aufwand, der nicht für das Abgeordnetenmandat aufgewendet werden kann.
*angabepflichtig sind Nebeneinkünfte von mehr als 1.000 Euro im Monat und 10.000 Euro im Jahr.
uwe kuhn am 21.05.2018 um 07:35 Uhr
Antwort auf von abgeordnetenwatch.de
PermalinkDanke für diesen Kommentar und die Erklärung. Das hilft hoffentlich einigen Lesern.
Klaus Morian am 21.05.2018 um 11:26 Uhr
Antwort auf von abgeordnetenwatch.de
PermalinkErgänzend darf ich hinzufügen,dass 2017 die Abgeordneten erst ab Oktober Diäten bezogen haben. Einige, wie der AfD Mann, waren vorher in der eigenen Firma im Vorstand/ Aufsichtsrat.Dort werden Vergütungen zum Teil erst am Ende des Jahres gezahlt. Diese Werte wurden dann angegeben. In einem früheren Post habe ich das auch abgeordnetenwatch mitgeteilt. Mit undifferenzierten Halbwahrheiten, die falsche Suggestionen erzeugen, wird man dem Missbrauch bei Diäten wohl nicht beikommen. Daher die Frage: wurden die Abgeordneten angeschrieben, um Stellung zu nehmen zu können?
abgeordnetenwatch.de am 22.05.2018 um 11:48 Uhr
Antwort auf von Klaus Morian
PermalinkVielen Dank für Ihren Hinweis - die Regeln zur Veröffentlichung von Nebentätigkeiten sind in der Tat verbesserungswürdig, das fordern wir seit Jahren. Die Auflistung der Angaben ist lediglich eine Auflistung von Fakten. Dazu ist es nicht notwendig eine Stellungnahme einzuholen, da sämtliche Angaben von den Betroffenen selbst gemacht worden sind. Die Informationen stammen von der Internetseite des Bundestages - mit dem einzigen Unterschied, dass wir die abstrakten Stufenangaben in konkrete Euro-Beträge übersetzt haben, damit Bürgerinnen und Bürger, die mit der Bedeutung der Stufen nicht vertraut sind, ein Gefühl für die Höhe von Nebeneinkünfte bekommen und einen Abgeordneten zu dessen Tätigkeiten befragen können.
jungbrunnen am 30.12.2018 um 17:49 Uhr
Antwort auf von Susi
Permalinkhelmut Schmidt nannte es Raubtierkapitalismus
Müntefering sprach von Heuschrecken, obwohl er sich auch seinen Ruhestand von der Wirtschaft bezahlen läßt.
Köhller und Müller sprachen von Hedgfonds-Geesellschaft, auch sie kassieren von der Industrie.
Und Herr Schäuble sagt; Des is die Gier.
Alles Genossen, kann man sie noch wählen.? Weiter so! Die Quittung wird kommen.
Richard Abrell am 20.05.2018 um 10:15 Uhr
PermalinkWas ist das für eine schlampige Recherche: Die Top-Verdiner lachen sich in Fäustchen, weil ihre wahren Einkünfte verschleiert sind. Ein besserer Vergleich wäre, auch die vergangene Legislaturperiode zu berücksichtigen und den Vergleich auf die Ganzjahresnebeneinkünfte in 2017 (und 2016) abzustellen. Max Straubinger hatte z.B. 2016 Stufe 9, 2017 Stufe 8 in alter Periode und Stufe 3 in neuer Periode. Da sehen die Werte ganz anders aus.
Richard Abrell am 22.05.2018 um 10:21 Uhr
Antwort auf von Richard Abrell
Permalink"In die Berechnung eingeflossen sind sämtliche veröffentlichungspflichtige Einkünfte der Abgeordneten, die seit Beginn der Legislaturperiode am 24. Oktober 2017 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht wurden." Die Abgeordneten haben aber 3 Monate Zeit, ihre Einkünfte zu melden. Also liegen verlässliche Angaben nur für knapp 4 Monate vor (November 17 bis Februar 18). Zum Beipiel Max Straubingers Nebeneinkünfte: in dieser Studie nur 58.000, aber 2017 zwischen 107.000 und 165.000 (Stufen 8 + 3), 2016 zwischen 150.000 und 250.000 (Stufe 9). Es ist ein höchst fragliches Instrument, Studien mit willkürlichen Beobachtungsperioden zu veröffentlichen.
abgeordnetenwatch.de am 22.05.2018 um 11:43 Uhr
Antwort auf von Richard Abrell
PermalinkHallo Herr Abrell,
wir haben uns angeschaut, wie hoch die gemeldeten Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten seit Beginn der Legislaturperiode am 24. Oktober 2017 sind, Stand: 17. Mai 2018. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist in unseren Augen ein ziemlich konkreter Zeitraum.
Unser Artikel ist keine wissenschaftliche Studie, sondern ein Überblick über die veröffentlichungspflichtigen Angaben. Letztlich sind es die Angaben auf bundestag.de mit dem Unterschied, dass wir die Stufenangaben in konkrete Euro-Beträge "übersetzt" haben. Ziel der Berechnung ist nicht, die exakte Höhe der Nebeneinkünfte zu ermitteln - dies ist schon allein wegen der Stufenangaben nicht möglich. Vielmehr möchten wir das öffentliche Bewusstsein schärfen für die Problematik, die von Nebentätigkeiten/-einkünften ausgeht.
Richard Abrell am 22.05.2018 um 14:00 Uhr
Antwort auf von abgeordnetenwatch.de
PermalinkUnd was bis 17. Mai gemeldet war, sind dei verläßliche Einkunfte bis 17.Februar. Bei mtl.Einkunftsangaben sind diese auf 6 Monate hochrechenbar. Ein Selbständiger kann aber 3 Monate auf die Meldung seiner unregelmäßigen Bezüge warten. Dann haben sie von dem noch keine 4 Monate. Also vergleichen Sie Abgeordnete mit 3,x bis 6,x Einkunftsmonaten. Das nenne ich nicht redlich, weil da Abgeordnete mit zögerlichem Meldeverhalten besser weg kommen, als wenn ein vollständig abgegrenzter Zeitraum (z.B. ein Kalenderjahr oder eine abgeschlossene Legislaturperiode) zum Vergleichszeitraum erhoben wird.
Ihr Anliegen der Bewußtseinsschärfung finde ich unterstützenswert. Diese vernebelnden Stufenangaben und dazu noch die fehlende Berichtspflicht über die für die erhaltenen Nebeneinkünfte geleisteten Zeitaufwände stören mich gewalltig.. Nahezu im Schlaf verdientes Nebeneinkommen nenne ich Korruption, wenn es nicht Erträge aus einem Vermögen oder einer Firmenbeteiligung. sind.
Günther JOHN am 20.05.2018 um 11:41 Uhr
PermalinkWenn beispielsweise die Bundeskanzlerin (oder Minister) KEINE Angaben machen müssen, so liegt der Verdacht nahe, dass die Kanzlerin etwas verbergen =>will !
Frage : 1. WER hat den Gesetzestext formuliert, ...wonach Kanzler und Minister werden, Angaben zu machen ?
2. Welche Staatsanwaltschaft ist "zuständig" den Privatkonten-Stand der Kanzerin (und Minister) (überraschend zu überprüfen ?
Ich erinnere daran, dass es einen =>Kanzler-Etat gibt, über dessen Verwendung allein(?) der/die Kanzler(in) entscheidet, - ohne(?) - darüber Rechenschaft abgeben zu müssen....
Beispielsweise hat KOHL dem (Alkoholiker) JELZIN -> 6 Milliarden DM ...für dessen Wahlkampf gegeben,.....jedoch dem Gorbatschow =>NICHTS !
Die gesamte Weltgeschichte wäre "anders" verlaufen, wenn Gorbatschow eine Chance bekommen hätte !
KANN / DARF ein Kanzler sich am Kanzleretat =>selber "bedienen"?
Ganz herzliche Grüße !
Günther JOHN
Bernadette am 28.06.2018 um 04:11 Uhr
Antwort auf von Günther JOHN
PermalinkIch fand nichts Aktuelleres dazu, aber 2002 galt, dass Minister und Kanzler keine bezahlten Nebeneinkünfte haben dürfen. Aufsichtsratsleitungs-Posten müssen vom Bundestag genehmigt werden, und Ehrenämter können ausnahmsweise erlaubt werden.
https://www.mz-web.de/politik/hintergrund-bundesminister-duerfen-keine-n...
Aber vielleicht kann uns ja die Moderation noch Auskunft geben , inwieweit das noch gilt? Vielen Dank und freundliche Grüße!
abgeordnetenwatch.de am 29.06.2018 um 12:10 Uhr
Antwort auf von Bernadette
PermalinkLiebe Bernadette,
vielen Dank für deine Rückmeldung. Es ist unverändert so, dass Bundesminister (und die Kanzlerin) "neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe
und keinen Beruf ausüben [dürfen]. Sie dürfen während ihrer Amtszeit auch nicht dem Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmensangehören oder gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben. Der Bundestag kann Ausnahmen von dem Verbot der
Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat zulassen. Die Mitglieder der Bundesregierung sollen während ihrer Amtszeit kein öffentliches Ehrenamt bekleiden. Die
Bundesregierung kann hiervon Ausnahmen zulassen."
So steht es im Bundesministergesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/bming/BMinG.pdf
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Viele Grüße
Martin
Erich EIckenroth am 28.07.2018 um 16:47 Uhr
PermalinkDie Auflistung ist gut und bedingt verwertbar.Wenn jedoch der Bürger nicht erkennen kann wer der Geldgeber der Nebeneinkünfte ist,sieht er auch nicht welche Abgeordnete auch von diesem "Geber" bezahlt werden, So könnte die Öffentlichkeit einfach durch "Auszählen" erkennen was demnächst im Parlament vorgeschlagen und diskutiert wird.Wird natürlich vehement verwehrt werden und keine Realität.Wäre aber eine zu durchdenkende Möglichkeit eine parlamentarische Demokratie zu einer parlamentarischen offenen Demokratie zu wandeln.
Karl-Heinz Kuehl am 31.12.2018 um 13:45 Uhr
PermalinkWenn schon Abgeordnete aus der privaten Krankenkasse in die Gesetzliche Wechseln können, gilt das dann auch für Private bzw Rentner?
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