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Patrick Breyer
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Frage von Kevin L. •

Frage an Patrick Breyer von Kevin L. bezüglich Recht

Hallo Herr Breyer,

Ich würde gerne wissen ob die EU mehr für den Digitalen Verbraucherschutz tätigt.
Bezüglich Ausgaben in In App / In Game käufen. Denn da greift das allgemeine Rückgaberecht von 14 Tagen nicht.
Wir haben ja schon öfters von fällen gehört wo die Kinder die Ersparnisse ihrer Eltern in Fifa Päcken investieren, (https://www.bbc.com/news/technology-48925623) oder nach anderen Impulseinkäufen ihrer Ersparnisse ausgeben.
Deswegen meine Frage an sie: Ist es möglich In App käufe auch in das allgemeine Rückgaberecht hinzuzufügen bzw. wurde das schonmal in erwägung gezogen?

mfg
Kevin

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Antwort von
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Lieber Herr Lichtenhälter,

die Frage, ob In-App Käufe in das allgemeine Rückgaberecht eingezogen
werden, wurde in den Verhandlungen zur Richtlinie über bestimmte
vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und
digitaler Dienstleistungen(2019/770) bedacht. Sobald ein/e d
Verbraucher/in in eine Rückgabebelehrung einwilligt, derzufolge das
Widerrufsrecht entfällt, ist der Rechtsschutz nicht mehr gegeben.

Im Zuge der Verhandlungen hat meine Fraktion intensive Diskussionen über
das Thema In-App-Käufe geführt. Da die meisten Inhalte dort direkt bei
Auslieferung genutzt werden, ist die spätere Stornierung eines Kaufs
problematisch.

Bei den In-App-Käufen kann es sich um Abonnements handeln (Abonnements
können unter bestimmten Bedingungen storniert werden) oder um virtuelle
Güter wie Erweiterungen in Spielen, und diese letzte Kategorie ist in
der Tat ein großes Thema, das noch nicht zufriedenstellend beantwortet
wurde.

Derzeit kann man nur darauf hinweisen, dass sich in den App-Stores
solche Käufe sperren lassen und dass man sich gegen Berechnung von
Käufen durch die Kinder zur Wehr setzen kann:
https://www.vzhh.de/themen/telefon-internet/probleme-festnetz-handy-internet/in-app-kaeufe-fuers-handy-muessen-eltern-zahlen
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine bessere Nachricht überbringen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Breyer

 

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