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Wolfgang Stefinger
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Frage von Michael B. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Michael B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Stefinger,

es wird aktuell oft berichtet das die Schufa jetzt Zugriff auf mein Konto und der Vergangenheit will.

Eine Organisation die mich komplett durchleuchtet aber im Gegenzug mir gegenüber verschweigt wie Sie mein Score errechnet. Wenn die Schufa irgendeinen Einkauf bewertet, bekomme ich nichts mehr. Kein Handy, kein Auto, nichts und ich weiß aber nicht wie die das Organisieren und bewerten oder sonst irgendwas. Im bekomme ich keine Info wie das zustande kam.

Lasse ich meine Daten löschen habe ich wiederum auch das Problem der Bonität.

Wie wollen Sie, Herr Stefinger & Union, dies verhindern. Soweit ich weiß wäre das sogar ein Verstoß gegen das Bankengeheimnis.

Freundliche Grüße

Michael Bennison

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CSU

Sehr geehrter Herr Bennison,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu Schufa-Auskünften. Gerne erläutere ich Ihnen hierzu meine Position: Bei jedem Vertragsabschluss ist es üblich, dass beide Vertragsparteien Informationen über die jeweils andere Seite einholen, um sicherzustellen, dass der Vertrag tatsächlich erfüllt werden kann. Die Schufa bietet eine solche Bonitätsprüfung für Unternehmen an. Nach ihrer Auskunft haben knapp 91 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, die erfasst sind, eine positive Bonität. Die Kreditausfallrate lag im September dieses Jahres bei 2,1 Prozent und damit genauso hoch wie in den letzten beiden Jahren – trotz Corona. Das heißt: Knapp 98 Prozent aller Konsumentenkredite werden ordnungsgemäß bedient. Der ganz überwiegende Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher profitiert also von der Möglichkeit der Bonitätsprüfung.

Grundsätzlich sind Bonitätsauskünfte bzw. das Scoring auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher: Ohne sie wäre in den meisten Fällen ein Kauf auf Rechnung nicht möglich - die Vorkasse würde zur Regel. Auch müssten Unternehmen anders kalkulieren, um den Zahlungsausfall abzufedern. Das heißt, die Produkte werden für alle auf dem Markt teurer. Und Miet- oder Kaufinteressenten, Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein Handy kaufen, einen Handyvertrag oder einen Stromliefervertrag abschließen wollen, profitieren, weil sie sich nicht durch eine kostenpflichtige Bankbürgschaft absichern müssen, sondern eine Selbstauskunft der Schufa vorlegen können. Eine Abschaffung dieser Bonitätsauskünfte würde somit nicht nur Einschränkungen für die Wirtschaft, sondern auch Einschränkungen und klare Nachteile für alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich bringen.

Ebenfalls angesprochen haben Sie die – Ihrer Ansicht nach zu langen – Löschfristen: Diese resultieren aus europäischem Recht. So kennt das Schuldnerverzeichnis an den Vollstreckungsgerichten die Löschfrist von drei Jahren. Auch die Löschfrist bei der Restschuldbefreiung beträgt drei Jahre. Wollte man diese Frist verkürzen, müsste man einen europäischen Vorstoß machen.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch auf die Pressemeldungen zum Ankauf von Datensätzen und dem Wunsch der Schufa, künftig auf Kontoauszüge Zugriff zu haben, eingehen: Hier muss auf jeden Fall unter Datenschutzaspekten genau geprüft werden, ob diese Ankäufe begründet und verhältnismäßig und die zur Zweckverfolgung gewählten Mittel überhaupt sinnvoll sind. Die zuständigen Fachkollegen kennen diese Pressemeldungen ebenfalls und prüfen, ob diesbezüglich Handlungsbedarf besteht. Ich hoffe, Ihnen unsere Position nachvollziehbar erläutert zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Stefinger

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