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Wolfgang Stefinger
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Frage von Hermann S. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Hermann S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Stefinger,
wie Ihnen sicher bekannt ist sind die meisten Münchner eindeutig gegen Fracking eingestellt. Es wundert mich sehr, daß Sie an einer Meinungsumfrage von abgeordneten.watch zu Fracking nicht teilgenommen haben.
War die Methode, die Frage zu unprofessionell oder haben Sie keine Meinung zu Fracking. Über eine Anwort freue ich mich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hermann Scharl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Scharl,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zu Fracking über die Plattform Abgeordnetenwatch. Die Aufforderung von Abgeordnetenwatch an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, eine Positionierung auf der eigenen Plattform abzugeben, hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag mit folgenden Worten beantwortet.

„Sehr geehrte Damen und Herren

mit Aufforderung vom 18. Mai dieses Jahres bitten Sie darum, eine Positionierung zum Thema „Fracking“ abzugeben. Zunächst bitte ich um Verständnis dafür, dass wir nicht einfach an Ihrer Umfrage teilnehmen werden, die lediglich die Antwortoptionen „Dafür/Dagegen/Enthaltung“ bietet sowie eine Begründung von nur 600 Zeichen zulässt. Auf diese Art und Weise lässt sich die schwierige Thematik, um die es beim Fracking geht, nicht seriös und sachlich zutreffend darstellen. Denn - wie Sie wissen - lassen sich nicht immer für die komplexen Fragen rund um das Fracking so einfache Antworten finden. Im Folgenden stelle ich Ihnen daher ausführlich die Position der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag zum Fracking auch im Namen unserer Vorsitzenden Gerda Hasselfeldt MdB sowie der Kolleginnen und Kollegen der CSU-Landesgruppe dar, die Sie ebenfalls angeschrieben haben.

Für die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag genießt der Schutz von Umwelt und Gesundheit beim Fracking Vorrang vor allen anderen Interessen. Auch im laufenden parlamentarischen Verfahren werden wir hierbei keinerlei Abstriche machen!

Gerade deshalb halten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine gute Diskussionsgrundlage: Bislang ist sowohl das konventionelle Fracking aus Sandstein als auch das unkonventionelle Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein in Deutschland grundsätzlich zulässig! Diese Situation verschweigen Sie in der öffentlichen Darstellung leider oft. Spezifische Vorschriften zum Schutz von Umwelt und Gesundheit gibt es kaum. Es geht also in der aktuellen Diskussion deshalb nicht darum, Fracking zu ermöglichen. Uns allen ist an einer deutlichen Verschärfung des Rechtsrahmens gelegen. Dies ist auch unbedingt erforderlich - heute ist für die Genehmigung von Frackingbohrungen nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich:

-Das vorliegende Regelungspaket schließt Fracking jeglicher Art, also auch das konventionelle, in allen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz sensiblen Gebieten aus. Dies betrifft Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete, genauso wie Nationalparks, Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete. Außerdem wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, weitere Gebiete zu benennen, in denen Fracking generell verboten sein soll, etwa zum Schutz der Mineralwasser- oder Getränkeherstellung.

-Auch außerhalb dieser umfassenden Verbotskulisse soll unkonventionelles Fracking bis zu einer Tiefe von 3.000 Metern in Schiefer- und Kohleflözgestein unzulässig sein. Hintergrund ist eine Gefahrenabwägung: Bei Tiefbohrungen seien, so die Bundesregierung, keine Gefahren für Grund- und Mineralwasser mehr zu erwarten.

-Da sich ein so weitgehendes Verbot nur rechtfertigen lässt, wenn unkonventionelles Fracking tatsächlich nicht sicher zu beherrschen ist, die Meinungen hierüber aber weit auseinandergehen, lässt der Gesetzentwurf einzelne Probebohrungen zu - wissenschaftlich begleitet und unter Wahrung strengster Umweltanforderungen.

-Ferner sieht der Entwurf eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für alle mit dem Fracking im Zusammenhang stehenden Bohrungen vor, gleich ob konventionell oder unkonventionell. Gleiches soll in Zukunft auch für den Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser gelten.

Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird das laufende parlamentarische Verfahren nutzen, um den vorliegenden Entwurf genau zu prüfen und zu hinterfragen. Dies gilt insbesondere für die sogenannte 3000-Meter-Grenze, den Umgang mit Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung des Erprobungsverfahrens. Klar ist: Eine kommerzielle Nutzung durch die Hintertür wird es mit uns sicher nicht geben.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Veröffentlichung der Positionierung der CSU-Landesgruppe auf Ihrer Plattform in unveränderter Form.“

Diese bisher von Abgeordnetenwatch nicht veröffentlichte Position der CSU-Landesgruppe teile ich weitgehend.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger, MdB

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