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Antwort von Wolfgang Reinhart
CDU
• 19.01.2024

Bezüglich eines Parteiverbots ist zu berücksichtigen, dass die Hürden für ein solches von unserer Verfassung sehr hoch gesetzt sind und ein Verbot in der Sache deshalb auch nur vom Bundesverfassungsgericht in einem umfangreichen, voraussichtlich langwierigen Verfahren ausgesprochen werden kann.

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