
Die Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ist darum richtigerweise in einem eigenen Straftatbestand geregelt, der der Mandatsträgereigenschaft Rechnung trägt.
Freie Demokratische Partei e.V., Bundesgeschäftsstelle/Pressefoto
Die Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ist darum richtigerweise in einem eigenen Straftatbestand geregelt, der der Mandatsträgereigenschaft Rechnung trägt.
Ja, das ist meine Absicht.
Ja, das ist meine Absicht.
(...) Es ist keine prioritäre politische Aufgabe, Diskussionsprozesse von bestimmten Gremien in die Öffentlichkeit zu tragen. (...)
(...) Es ist keine prioritäre politische Aufgabe, Diskussionsprozesse von bestimmten Gremien in die Öffentlichkeit zu tragen. (...)