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Wolfgang Dahler
CDU
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Frage von Steffen B. •

Warum setzt die CDU sich nicht für gleiche Besteuerung aller Einkommensarten ein – auch wenn Vermögen als Kreditsicherheit zur Lebensfinanzierung genutzt wird?

Als Ihr Wähler aus Ertingen frage ich: Multimillionäre zahlen laut Netzwerk Steuergerechtigkeit/Oxfam effektiv nur 26–28% Steuern, Arbeitnehmer bis zu 47,7%. 45 Großerben erhielten 2024 gemeinsam 12 Mrd. € – effektiver Steuersatz: 1,5%. Die „Buy, Borrow, Die”-Strategie ermöglicht dauerhaftes Steuervermeiden. Wären Sie bereit, Kreditaufnahmen gegen Vermögen als steuerpflichtiges Einkommen zu definieren? Ich stelle dieselbe Frage an Gerster und Reinalter – und werde alle Antworten vergleichen. Bitte antworten Sie bis Ende März 2026. Quellen: netzwerk-steuergerechtigkeit.de/der-steuersatz-der-superreichen | boeckler.de/vermoegen-verteilt | wiwo.de/diw-erbschaftsteuer

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie die gleiche Besteuerung aller Einkommensarten fordern. 

Wir haben in Deutschland ein sehr ausdifferenziertes Steuersystem mit vielen Sonderfällen, Freibeträgen und Veranlagungsmodellen. Der effektive Steuersatz, den ein individueller Bürger dabei zahlt, hängt nicht nur von den verschiedenen Einkommensarten, sondern auch von der persönlichen Lebenssituation ab. Das macht einen pauschalen Vergleich schwierig. Ein Steuerpflichtiger zahlt durch die Steuerprogression entsprechend seiner Leistungsfähigkeit. Der sogenannte Grenzsteuersatz ist dabei nicht der durchschnittliche Steuersatz, der gezahlt wird. Der höchste Satz der Einkommensteuer, die sogenannte „Reichensteuer“ von 45 % fällt ab einem Jahreseinkommen von aktuell 277.826 Euro an. Der Soli von 5,5 % der Einkommensteuer kommt hinzu. Durchschnittlich kommen so aber auf diesen Gutverdiener nur etwa 40 % Steuerlast zu. Auch wenn der „letzte Euro“ mit 45 % + Soli versteuert wird. Für die CDU ist es eher ein Problem, dass wir den Spitzensteuersatz von 42 % bereits bei 68.000 Euro greifen lassen. Hier wollen wir auf 80.000 Euro erhöhen und Erleichterungen schaffen. Es kommt hinzu, dass auch Teilhaber in Personengesellschaften und Einzelunternehmer die Einkommensteuer zahlen. So stehen hinter den Personen ganze Betriebe, oftmals unser lokales Handwerk und Handel. In der Diskussion steht immer wieder auch die Kapitalertragssteuer. Wir wollen an der pauschalen Abgeltung festhalten. So wollen wir die Bürger bestärken, Vermögen aufzubauen und auch privat für das Alter vorzusorgen. Weitere Belastungen im Bereich der Investitionen, die Kapitalanlagen in der Regel ja darstellen, schwächen den Wirtschaftsstandort und sind daher das falsche Signal. Sie fragen nach meiner Haltung zur Wertung von Krediten bei Belastung von Vermögen als Einkommen. Die Belastung von Vermögen ist eine bewährte Besicherungsmethode für Banken und Finanzierer. Eine Steuerbelastung hätte hier aus meiner Sicht schwere Folgen bei Investitionen. Auch ist aus Sicht der Steuergerechtigkeit ein Kredit, der zurückgezahlt werden muss, kein Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. 

Mit freundlichen Grüßen 
Wolfgang Dahler, MdB

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