Ich unterstütze die Empfehlung der Rentenkommission, das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise an die steigende Lebenserwartung zu koppeln.
Nordrhein-Westfalen verfolgt zudem zunehmend das sogenannte „Schwammprinzip“, bei dem Regenwasser vor Ort gespeichert wird, um es langsam zu verdunsten und zu versickern.
Der Turmfalke genießt in NRW eine ganzjährige Schonzeit. Daher ist eine Bejagung nicht gestattet und steht im Sinne des Landesjagdgesetzes unter Strafe.

