Frage von Eric J. • 30.07.2025

Antwort ausstehend von Wilhelm Korth CDU
Der Turmfalke genießt in NRW eine ganzjährige Schonzeit. Daher ist eine Bejagung nicht gestattet und steht im Sinne des Landesjagdgesetzes unter Strafe.
Sehr geehrte Frau B.,