Antwort 09.09.2025 von Wilhelm Korth CDU
Nordrhein-Westfalen verfolgt zudem zunehmend das sogenannte „Schwammprinzip“, bei dem Regenwasser vor Ort gespeichert wird, um es langsam zu verdunsten und zu versickern.

Nordrhein-Westfalen verfolgt zudem zunehmend das sogenannte „Schwammprinzip“, bei dem Regenwasser vor Ort gespeichert wird, um es langsam zu verdunsten und zu versickern.
Der Turmfalke genießt in NRW eine ganzjährige Schonzeit. Daher ist eine Bejagung nicht gestattet und steht im Sinne des Landesjagdgesetzes unter Strafe.
Sehr geehrte Frau B.,