Portrait von Wilhelm Korth
Antwort von Wilhelm Korth
CDU
• 09.09.2025

Nordrhein-Westfalen verfolgt zudem zunehmend das sogenannte „Schwammprinzip“, bei dem Regenwasser vor Ort gespeichert wird, um es langsam zu verdunsten und zu versickern.

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Antwort von Wilhelm Korth
CDU
• 29.07.2025

Der Turmfalke genießt in NRW eine ganzjährige Schonzeit. Daher ist eine Bejagung nicht gestattet und steht im Sinne des Landesjagdgesetzes unter Strafe.

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