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Wiebke Winter
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Frage von Frank D. •

Wie stehen Sie zu Merz' pauschaler (!) Äußerung, dass zukünftig die Rente noch weniger - unter 48% - zur Altersabicherung reicht, OHNE dass die alimentierte (!) Beamtenpension (>71%) erwähnt wurde?

Sehr geehrte Frau Dr. Winter,

die demografische Situation ist lange bekannt, ebenso, dass wir älter werden. Der sukzessiv spätere Renteneintritt ist kaum umstritten, außer bei Linken u. ä.. ABER: Wieso gibt es bei der CDU keine Ansätze (außer Laumann/NRW) zu

a) Renteneinzahlungen von Beamten + Selbständigen; aus Gerechtigkeitsgründen. In allen hochproduktiven u. sozial progressiven nordeuropäischen Staaten sowie NL, Österreich, Schweiz zahlen alle (!) Berufstätigen in die staatl. Rentenkasse ein. In allen nordischen Ländern + NL liegt der Anteil armer Bürger > 65 J. zw. 4,6 u.7,3% (Dtl. 12,6%).

b) Umlageverfahren: Niemand in d. CDU plädiert für eine Abkehr vom Äquivalenzprinzip. Vorbild Schweiz: Rente (AHV) gedeckelt bei ca. 3800 CHF, egal wieviel eingezahlt wurde = Umverteilung. Akzeptierte Solidargemeinschaft.

c) Funktionierende Grundrente in DK; 7544 DKR/ca. 1000 €.

d) Merz will ergänzende Kapitalrente wie in Schweden u. Norw. u. mehr Betriebsrenten = positiv!

e) NL: AOW-Rente!

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr Dr. L.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich verstehe den Punkt, den Sie ansprechen: Wer über die Zukunft der Rente spricht, muss auch über Gerechtigkeit zwischen den verschiedenen Alterssicherungssystemen sprechen. Diese Debatte darf man nicht wegdrücken.

Zugleich halte ich es für wichtig, die Begriffe sauber zu trennen. Das gesetzliche Rentenniveau von 48 Prozent beschreibt nicht „48 Prozent vom letzten Gehalt“, sondern das Verhältnis einer Standardrente nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittseinkommen. Die Beamtenversorgung wiederum folgt einem anderen System und erreicht den Höchstsatz nur nach einer langen ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Das macht die Unterschiede nicht automatisch unproblematisch, aber ein direkter Vergleich „48 Prozent gegen 71 Prozent“ greift aus meiner Sicht zu kurz.

 In der Sache gilt für mich: Die gesetzliche Rente bleibt ein zentrales Leistungsversprechen unseres Sozialstaates. Wer jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, muss sich auf eine verlässliche Absicherung im Alter verlassen können. Deshalb ist es richtig, das Rentenniveau zunächst zu stabilisieren verbunden mit dem klaren Auftrag, die Rente langfristig generationengerecht und finanzierbar weiterzuentwickeln.

 Gleichzeitig müssen wir ehrlich sein: Angesichts der demografischen Entwicklung wird die gesetzliche Rente allein für viele Menschen nicht ausreichen, um jeden bisherigen Lebensstandard vollständig abzusichern. Deshalb brauchen wir zusätzlich bessere betriebliche Altersvorsorge, private Vorsorge und eine stärkere kapitalgedeckte Säule.

Auch über die Frage, wie unterschiedliche Alterssicherungssysteme fair, generationengerecht und finanzierbar ausgestaltet werden, muss man sprechen. Gerade bei Selbständigen sehe ich Handlungsbedarf, weil dort Altersarmut entstehen kann, wenn keine ausreichende Vorsorge aufgebaut wird. Bei Beamten gilt: Wer hier Änderungen diskutiert, muss ehrlich sagen, dass kurzfristige Mehreinnahmen langfristig auch neue Ansprüche schaffen und die Haushalte von Bund und Ländern berühren. Das ist keine Frage für schnelle Schlagworte, sondern für eine seriöse Reformdebatte.

 Mein Maßstab ist: Die Rente muss verlässlich, generationengerecht und finanzierbar sein. Dazu gehört, Rentnerinnen und Rentner nicht zu verunsichern, die junge Generation nicht zu überfordern und Gerechtigkeitsfragen zwischen den Systemen offen, aber sachlich anzusprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wiebke Winter

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