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Frage von Tom R. •

Frage an Volkmar Vogel von Tom R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Vogel,

die Bundesregierung hat ihren "revolutionären" Vorschlag zur Verlängerung der Laufzeiten der AKW nach zähem Ringen mit den Betreibern derselbigen in Form einer Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, dem jetzt der Deutsche Bundestag und damit auch Sie noch zustimmen muß oder auch nicht.
Fragen:
1.Werden Sie der Verlängerung der Laufzeiten für AKW`s in Deutschland zustimmen?
2.Erscheint es Ihnen nicht bedenklich, dass als Kriterium zur Festlegung der Höhe der Laufzeitverlängerung das Alter eines AKW`s genommen wird und nicht die Sicherheitsstandarts des entsprechenden Kraftwerkes?
3.Mit Beschluß und nach Verhandlung der damals noch rot/grünen Bunderegierung mit den Stromkonzernen wurde der Kompromiß gefunden "Einstieg in den Ausstieg" dafür keine Aufrüstungsnotwendigkeit/Modernisierungszwang in die Sicherheit der AKW`s gefunden. Dies ist nun einige Jahre her. Werden jetzt die Sicherheitsstandarts aktualisiert und die Betreiber verpflichtet, dem auch nachzukommen oder bleiben die Sicherheitsstandarts aus Zeiten von Rot/Grün unverändert bestehen?
4.Entspricht es der Realität, dass die Haftung des Betreibers eines AKW für evtl. Unfälle gesetzlich begrenzt ist (Höchstgrenze)? Wenn ja wie hoch beläuft sich dann die Haftung absolut und im Vergleich zum Beispiel zum Betreiber einer Staumauer?

mit freundlichen Grüßen und in gespannter Erwartung Ihrer Antwort

Tom Röthel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Röthel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 06.09.2010.

1. Ich werde dem Energiekonzept der Bundesregierung zustimmen. Dies ist ein umfassendes Paket, bei dem neben der Laufzeitverlängerung auch noch andere Aspekte eine Rolle spielen: z.B. CO2-Gebäudesanierungen und Ausbau von erneuerbaren Energien. Es wird dem Energiekonzept nicht gerecht, es nur auf die Laufzeitverlängerung zu verkürzen. Letztlich ist aber auch jeder Bürger selbst gefragt, durch Energieeinsparungen (z.B. energiesparender Umgang mit Klimaanlagen etc.) den Bedarf an Strom aus der Kernenergie zu verringern.
2./3. Die Sicherheitsstandards werden im Zuge der Laufzeitverlängerung auf den heutigen Stand gebracht und die Defizite der vergangenen Jahre aufgeholt (12. Novelle des Atomgesetzes).
4. Es ist für deutsche Atomkraftwerke eine Haftungsgrenze in Höhe von 2,5 Mrd. € (§31 bzw. §34 AtG) festgelegt.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel