
(...) Gleichwohl erzielen Abgeordnete gegenüber Personen mit vergleichbaren Positionen in der Privatwirtschaft ein deutlich geringeres Einkommen. Auch aus diesen Gründen hält die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag den Vergleichsmaßstab der obersten Bundesrichter für angemessen und eine moderate Steigerung der Abgeordneteneinkünfte für gerechtfertigt. (...)