
(...) Dabei geht es allerdings vor allem um die Absicherung der Eltern-Kind-Beziehung unter besonderem Augenmerk des Kindeswohls. Wir meinen: Kinder haben das Recht zu allen ihren sozialen Eltern gesicherte und geregelte Beziehungen zu haben - auch jenseits der biologischen Verwandtschaft oder wenn mehr als zwei Eltern Verantwortung für ein Kind übernehmen. Dies ist in der jetzigen Gesetzeslage noch nicht ausreichend gegeben. (...)