
(...) Im Fall der Adoption ist es deswegen völlig zu Recht so, dass die Jugendämter im jeweiligen Einzelfall entscheiden, welche Entscheidung im Sinne des Kindeswohles die beste für ein Kind ist. Die Aufhebung des Verbotes der gemeinschaftlichen Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare bedeutet lediglich, dass es für Kinder mehr Möglichkeiten gibt. (...)