
(...) Wenn Herr Beck Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gehabt hätte, hätte er ihm nicht zugestimmt. Wer keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes hat, kann und darf nicht Verfassungsbeschwerde erheben ( http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__90.html ). Also: Nein, Herr Beck wird nicht Verfassungsbeschwerde einlegen. (...)