Wäre es ein nicht ein klarer Bruch des Völkerrechtes, wenn die Bundesregierung Pläne verfolgt, die Truppenstärke über die in 2+4 Vertrag genannte Zahl von maximal 370 000 zu erhöhen?
Sehr geehrter Herr Glaser,
der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde 1990 von den beiden deutschen Staaten, sowie Frankreich England, Russland und den USA unterzeichnet. Er ist die völkerrechtliche Grundlage für die deutsche Einheit.
Darin wird die Truppenstärke der deutschen Streitkräfte auf 370.000 Mann beschränkt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag
Wie denken Sie über die Aufrüstungspläne der Bundesregierung? Könnte die Bundesrepublik ihre völkerrechtliche Grundlage verlieren?
Wie denken Sie über die Pläne der Nato? Wird nicht durch Abrüstung und Diplomatie mehr Sicherheit erreicht?
Mit freundlichen Grüßen
Lieber G.,
vielen Dank für die Frage.
Die Frage, ob eine Erhöhung der Bundeswehr über die im 2+4-Vertrag festgelegte Obergrenze von 370.000 Soldatinnen und Soldaten einen Bruch des Völkerrechts darstellen würde, hängt davon ab, wie der Begriff der „Personalstärke der Streitkräfte“ verstanden wird. Nach der Auslegung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (WD 2 - 068/24) bezieht sich diese Obergrenze auf die aktive Friedenspräsenzstärke, also auf die tatsächlich im Dienst befindlichen Soldatinnen und Soldaten in Friedenszeiten. Der Sachstand stellt klar, dass der 2+4-Vertrag auf die Begrenzung der Friedensstreitkräfte abzielt und nicht auf die gesamte Mobilisierungs- oder Reservefähigkeit der Bundeswehr (Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 - 068/24, https://www.bundestag.de/resource/blob/1057390/WD-2-068-24-pdf.pdf ). Reservisten werden danach nicht zur vertraglich erfassten Personalstärke gezählt, solange sie sich nicht im aktiven Dienst befinden. Erst mit ihrer Einberufung gehören sie vorübergehend zu den Streitkräften im Sinne dieser Definition. Im Ergebnis bedeutet das: Die Obergrenze von 370.000 bezieht sich nach dieser maßgeblichen Auslegung nur auf die aktive Friedensarmee. Eine Erhöhung der Reserve oder der Aufwuchsfähigkeit fällt daher nicht unter diese Grenze und wird nach dieser Lesart nicht als Vertragsbruch bewertet.
Wir als Linke lehnen die aktuelle Aufrüstungspolitik der Bundesregierung entschieden ab und sehen darin eine zunehmende Militarisierung der Gesellschaft unter dem Schlagwort „Kriegstüchtigkeit“. Wir kritisieren insbesondere die Ausweitung der Rüstungsausgaben, die Umgehung der Schuldenbremse nur bei Rüstungsausgaben. Stattdessen betont wir, dass die Bundeswehr bereits stark finanziert ist und Deutschland zu den größten Rüstungsakteuren weltweit gehört. Weitere Aufrüstung erhöht nicht die Sicherheit, sondern die Kriegsgefahr und verschärft globale Spannungen. Wir fordern daher eine stärkere Abrüstung, Diplomatie und Entspannungspolitik statt Wettrüsten und lehnen grundsätzlich Waffenlieferungen ab. Viele Konflikte entstehen häufig aus Armut, Ungleichheit und Perspektivlosigkeit. Deshalb gilt: Investitionen in soziale Sicherheit sind Investitionen in Frieden. Wer Bildung, Gesundheit und Klimaschutz stärkt, entzieht Gewalt und Unsicherheit den Nährboden. Die Linke lehnt jede Militarisierung des Alltags ab. Dazu gehören aus ihrer Sicht keine Bundeswehr-Werbung an Schulen, Universitäten oder Jobmessen, keine Wiedereinführung der Wehrpflicht sowie keine Normalisierung militärischer Sprache und Logik in Politik und Medien. Wir organisieren Widerstand gegen diese Entwicklung, beteiligen uns an Friedensbewegungen, bekämpfen Wehrpflicht und die Ausweitung von Zivilklauseln an Hochschulen und führen eine gesellschaftliche Debatte über die ‚Zeitenwende‘-Politik und informieren über ‚Die Linke Hilft‘ sowie in Kooperation mit Organisationen wie der DFG-VK über rechtliche Möglichkeiten der Kriegsdienstverweigerung.
Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Glaser

