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Valentin Abel
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Frage von Stefan H. •

Wie beurteilen Sie Ihren Auftritt in dem Video zum §129a?

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Sehr geehrter Herr H.,

der Gedanke, dass Frauen, die sich mit einer so schwierigen Entscheidung wie einem Schwangerschaftsabbruch konfrontiert sehen – die vielleicht schwierigste Entscheidung ihres Lebens –, nicht einfach an faktenbasierte und aufklärende Informationen (zum Beispiel im Internet) kommen können, ist für mich unerträglich. Darum geht es bei Paragraf 219a. Dieser verbietet es Ärztinnen und Ärzten unter Strafandrohung darüber zu informieren, dass und wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das führt dazu, dass Frauen der Zugang zu medizinisch basierten Informationen über jene Eingriffe verwehrt bleiben. Deshalb ist es so wichtig, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird.

Das gepostete Video hat bei diesem sensiblen Themenkomplex jedoch Raum für Missverständnisse geboten. Daher wurde es gelöscht und ich bitte um Entschuldigung.

Dass das Bundesjustizministerium den Paragrafen 219a, durch den auch die bloße ärztliche Information über Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert wird, abschaffen möchte, ist für mich weiterhin ein Grund zur Freude und ein großer Fortschritt für die körperliche Selbstbestimmung der Frau. Schließlich ermöglicht ein Ende von §219a vielen Frauen endlich einen angemessenen und besseren Zugang zu Informationen über ihre gesundheitliche Versorgung. Die derzeitige Regelung, unter der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland straffrei sind, bleibt davon unberührt, weil sie in einem anderen Paragrafen geregelt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Valentin Abel

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