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Frage von Ila P. •

Frage an Uwe Witt von Ila P. bezüglich Soziale Sicherung

Ich habe eine Frage zur Einstellung der AfD zum ALG II, umgangssprachlich Hartz IV genannt.
In eurem neuen Programm steht dazu leider gar nichts, nur das ALG I wird erwähnt.

Ich selbst beziehe aufgrund meiner Schwerbehinderung seit Jahren ALG II, vermittelbar bin ich leider nicht mehr.
Ich habe einen deutschen Pass, bin hier geboren (genetisch bin ich Skanidavierin/Balkanstämmige), weiblich, 38 Jahre jung und alleine lebend (nicht alleinerziehend, ich hatte gelesen, dass diese Gruppe laut eurem Programm keine Gelder bekommen soll).
Würde die AfD auch mich im Stich lassen und meine staatlichen Leistungen senken, so dass mein Überleben gefährdet wäre oder müsste ich "selbst zusehen, wie ich überleben soll", weil ich nicht zumutbar für den Steuerzahler bin?
Denn das ist wirklich der EINZIGE Punkt, weshalb ich die AfD nicht mit gutem Gefühl wählen mag, da ich ggf. an meinem eigenen Ast säge.
ALG II ist das Existenzminimum und sollte laut UN nicht gekürzt werden dürfen, würdet ihr euch dem widersetzen, wenn ihr die Mehrheit im Parlament hättet?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Peterson,

erst einmal herzlichen Dank für die Kontaktaufnahme über abgeordnetenwatch.de.
Leider sind Ihre Angaben zu Ihren Lebensumständen nicht detailliert genug, um Ihnen eine rechtssichere Antwort geben zu können. Sollten Sie aufgrund Ihrer Schwerbehinderung vom medizinischen Dienst der Bundesagentur für Arbeit als „arbeitsunfähig“ (Sie schreiben „nicht vermittelbar“) eingestuft worden sein, so wäre nicht das Jobcenter für Ihre Unterstützung zuständig, sondern das örtliche Sozialamt im Leistungsbereich SGB XII.
Ihre Frage, ob die AfD, im Falle einer Regierungsmehrheit, Ihnen Leistungen kürzen wird, kann ich das aufgrund unseres Parteiprogramms verneinen. Die AfD setzt sich gerade für die Förderung von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung auf dem Arbeitsmarkt ein. Diese Personengruppe bedarf einer besonderen Unterstützung, um einen adäquaten Arbeitsplatz angepasst auf ihre individuellen Einschränkungen zu finden. Denn auch für unsere schwerbehinderten Mitbürger muss der Grundsatz gelten: jeder muss von seiner Arbeit leben können.
Ich hoffe, Ihnen eine zufriedenstellende Antwort gegeben zu haben. Für weitere Rückfragen können Sie gerne mein Büro in Berlin kontaktieren.

Freundliche Grüße

Uwe Witt, MdB

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