
(...) Eine völlige Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht lehnt das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus Gründen der Verkehrssicherheit ab. Die Benutzungspflicht soll künftig aber auf die Fälle beschränkt werden, in denen die Verkehrssicherheit ihre Anordnung tatsächlich zwingend erforderlich macht. (...)