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Frage von Stefan M. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Stefan M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

da ihre Position zum Thema Bahnprivatisierung hinlänglich bekannt ist, möchte ich Sie nicht fragen, wie sie den gefundenen "Kompromiss" beurteilen, sondern ich möchte Sie um die Einschätzung des Verfahrens bitten.

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. Wann hat der Bundestag die Frage diskutiert, ob er eine Privatisierung der Deutschen Bahn möchte?

2. Wann wurde ein entsprechender Beschluss gefasst? Wie lautet er beziehungsweise, wo und wie kann man ihn nachlesen? (Drucksachennummer, Plenarprotokoll o. ä.)

3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Umstrukturierung der DB AG am Mitte dieses Monats?

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Meißner

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Zu Ihren Fragen:

1)
Der Deutsche Bundestag hat am 24. November 2006 in einem Entschließungsantrag seine grundlegenden Anforderungen an eine Teilprivatisierung der DB AG beschlossen. Sie finden diesen auf der Homepage des Deutschen Bundestages unter der Drucksachennummer 16/3493.

2)
Mit dem Beschluss vom 31. Mai 2008 hat der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber seinen mehrheitlichen Willen durch Zustimmung zum Antrag „Zukunft der Bahn, Bahn der Zukunft – Die Bahnreform weiterentwickeln“ zur Teilprivatisierung der DB Mobility Logistics AG zum Ausdruck gebracht.

3)
Mit der ersten Bahnreform 1994 wurde das Unternehmen Deutsche Bahn AG formell privatisiert. Aus der Deutschen Bundesbahn wurde die Deutsche Bahn AG. Ihre Aufgaben wurden auf eine Gesellschaft des Privatrechts, in diesem Falle eine Aktiengesellschaft, übertragen, die ihrerseits vollständig im Eigentum des Bundes ist und von diesem kontrolliert wird.

Die Deutsche Bahn bleibt auch nach der Teilprivatisierung zu 100% im Bundesbesitz, die Infrastruktur, also Schienen, Bahnhöfe und Energieversorgung, sind weiterhin vollständig in staatlicher Hand. Der heutige Beschluss ermöglicht die Beteiligung privaten Kapitals in Höhe von maximal 24,9 % an einer Bahntochter, in der der Güterverkehr und die Logistik, der Fern- und der Regionalverkehr sowie die dazu gehörenden Dienstleistungen zusammengefasst sind, im Umkehrschluss: 75,1 % der Gesellschaft werden nicht privatisiert.

Um den politisch gewollten und rechtlich gebotenen Einfluss des Bundes zu sichern, bestimmt der Bund über die Mehrheit im Aufsichtsrat der DB AG. Damit entscheidet er über alle tiefgreifenden Veränderungen wie z.B. Änderungen der Satzung oder des Gesellschaftervertrages, die Auflösung einzelner Unternehmen oder die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Aufgrund der Organisationsform als privatrechtliche Aktiengesellschaft kann der Vorstand der DB AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates zwar eigenständig über eine neue Konzernstruktur entscheiden. Das geht aber nicht ohne das Ja des Bundes.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Beckmeyer