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Ute Finckh-Krämer
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Frage von Eberhard D. •

Frage an Ute Finckh-Krämer von Eberhard D. bezüglich Gesundheit

Frage zur Bürgerversicherung und ich bitte um konkrete Antwort und nicht um lapidare Hinweise, mich an andere ( Ortsverein oder Gesundheitspolitischen Sprecher) zu wenden.
Die Bürgerversicherung -so habe ich es verstanden- soll als Wahlmöglichkeit für privat Krankenversicherte eingeführt werden. Stellt sich die SPD vor, in absehbarer Zeit die Bürgerversicherung als einzige Krankenversicherung zu etablieren? Was wird dann mit der großen Zahl der gesetzlichen Versicherungen? Was geschieht mit den Beamten, die beihilfeberechtigt sind und wie verhält es sich dann mit dem Prinzip der Parität und der Solidarität, das jetzt bei den gesetzlichen Versicherungen praktiziert wird? Und nicht zuletzt möchte ich wissen, ob es bei einer Beitragsbemessungsgrenze bleibt oder ein prozentualer Anteil vom Verdienst, egal wie hoch dieser ist, in der Bürgerversicherung gelten soll.
Also ich bitte um detailliertere Informationen, als ich sie bisher in öffentlichen Äußerungen oder auf E-Mails an diverse SPD Verantwortungsträger erhalten habe.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Eberhard Seidel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D. S.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Die Bürgerversicherung soll nach den Vorstellungen der SPD langfristig die private Krankenversicherung ablösen. D.h. sobald sie eingeführt ist, können keine neuen privaten Krankenversicherungsverträge mehr abgeschlossen werden. Für Beamte soll ein "beihilfefähiger Tarif" eingeführt werden. Sie können dann - wie bisher - entscheiden, ob sie stattdessen lieber den festen Arbeitgeberzuschuss erhalten (auch bisher konnten ja Beamte, für die die gesetzliche Versicherung wegen Vorerkrankungen oder Kinderzahl zum Zeitpunkt der Verbeamtung günstiger war, gesetzlich versichert bleiben). Die gesetzlich Versicherten werden automatisch in die Bürgerversicherung überführt. Nur die zum Zeitpunkt der Einführung der Bürgerversicherung privat Versicherten erhalten ein Wahlrecht.

Zur Beitragsbemessungsgrenze ist noch kein endgültiger Beschluss gefasst. Genauso wenig wie zur Berechnung der Beiträge für Freiberufler und zur Einbeziehung von zusätzlichen Einkünften bei abhängig Beschäftigten. Um die Bürgerversicherung aber so auszustatten, dass der Betrag, der in die medizinische Versorgung der Bevölkerung fließt, gleich hoch bleibt, und um das bestehende Problem der hohen Beiträge in der privaten Krankenversicherung für niedrig verdienende Freiberufler zu lösen, wird an mindestens einem dieser Punkte auch eine Veränderung notwendig werden.

Da es unwahrscheinlich ist, dass die SPD bei der nächsten Bundestagswahl die absolute Mehrheit der Sitze erhält und ohne Koalitionspartner regieren kann, können diese Fragen in eventuellen Koalitionsverhandlungen geklärt werden. Entscheidend sind aus meiner Sicht die skizzierten Grundprinzipien.

Ich bin selber als Abgeordnete freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben und kann mir die Mitgliedschaft in einer Bürgerversicherung gut vorstellen. Auch wenn ich als sehr gut Verdienende evtl. einen höheren Beitrag zahlen müsste. Das entspricht meiner Vorstellung von Solidarität.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Finckh-Krämer