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Ute Finckh-Krämer
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Frage von Tobias B. •

Frage an Ute Finckh-Krämer von Tobias B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Fr. Dr. Finkh-Krämer,

mich interessieren Ihre Positionen zum Thema Jugenddelinquenz und -Kriminalität.

1. Was halten Sie von der Absenkung des Alters der Strafmündigkeit auf 13 Jahre?
2. Wie stehen Sie zum sog. Warnschussarrest?
3. Wie stehen Sie zu einer Flexibilisierung der Strafmöglichkeiten, insbes. Absenkung der Mindestfreiheitsstrafe für Jugendliche, nach dem JGG (Derzeit 6 Monate)
4. Wie stehen Sie zu außergerichtlichen Sanktionierungsmöglichkeiten bei Jugendlichen (bspw. Diversion, Täter-Opfer-Ausgleich)?

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Antwort von
SPD

Ad 1: ich bin gegen eine Absenkung des Alters der Strafmündigkeit.
Ad 2: Ich halte auch nichts vom Warnschussarrest.
Ad 3: Eine Absenkung der Mindestfreiheitsstrafe für Jugendliche auf weniger als 6 Monate halte ich nicht für sinnvoll.
ad 4: Diversion und Täter-Opfer-Ausgleich halte ich hingegen für sehr sinnvolle Maßnahmen.

Zu meinen Gründen: Eines der Hauptprobleme im derzeitigen Jugendstrafrecht ist nach meiner Einschätzung, dass für die Jugendlichen oft der direkte Bezug zwischen Tat und Sanktion durch die Dauer von Ermittlungs- und Strafverfahren verloren geht. Manche Straftaten werden von Jugendlichen begangen, denen auf Grund von biografischen Belastungen das Gespür dafür fehlt, was sie durch ihre Tat einem anderen Menschen angetan haben. Informelle Verfahren wie Diversion oder Täter-Opfer-Ausgleich können eher als eine Freiheitsstrafe oder ein Arrest erreichen, dass diesen Jugendlichen, die Täter und Opfer zugleich sind, geholfen wird, zukünftig keine gravierenden Rechtsverstöße mehr zu begehen. Ein solches Verfahren kann ggf. auch schon bei Jugendlichen unter 14 Jahren angewandt werden, ohne dass dazu das Strafmündigkeitsalter abgesenkt werden müsste.

Kurzfristige Arreste oder Freiheitsstrafen führen m.E. im Wesentlichen dazu, dass Jugendliche aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen und ohne Erkenntnisgewinn wieder in diese Umgebung entlassen werden. Das nützt niemandem, auch nicht denjenigen, die geschädigt worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Finckh-Krämer