(...) Diese wiederum gaben "den Ball weiter" an die Kommunen mit dem Resultat, dass in diesen jeweils unterschiedliche Bestimmungen gelten. Nun wird gemäß Gesetz der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück Verdachtspunkte angezeigt werden, als Gefährder dargestellt und ihm wird die volle Haftung übertragen, wenn durch die Explosion eines Blinggängers Personen- und Sachschäden entstehen. Um dieses zu verhindern, hat er die Kosten für eine Sondierung und gegebenenfalls die Kosten für die Evakuierung der Bevölkerung zu tragen. (...)