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Ulrike Scharf
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Frage von Wolfgang R. •

Frage an Ulrike Scharf von Wolfgang R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Umweltministerin!

Eine Frage zum Thema Stallpflicht fuer Nutzgefluegel.
Ich besitze nur einen kleinen Bestand von 10 Legehennen und einen Hahn, Freiauslauf, engmaschig umzaeunt und zum Schutz vor Habichten ebenfalls engmaschig ueberdrahtet.
Bei der letzten Sitzung unseres Gefluegelzuchtvereines wurde u.a. angesprochen, dass die
Uebertragung des leidigen Virus auch durch die Luft erfolgen kann.
Also auch ohne direkten Kontakt der befallenen Wildvoegel zum Nutzgefluegel.
Ich kenne absolut keinen Huehnerstall, der voellig luftdicht abgedichtet ist.
Sei es durch Ritzen in den Wanden bzw. durch eine Ventilation bei grossen Bestaenden.
Oder ein zu oeffnendes Fenster.
Ist es da nicht ein Paradox (vorausgesetzt die Uebertragung kann auch durch die Luft erfolgen), das in (bisher jedenfalls) sicheren Gegenden eine Stallpflicht angeordnet wird, welche durch eine moegliche Luftuebertragung obsolet sein wird?

Mit freundlichen Gruessen
Wolfgang Ruckdeschel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ruckdeschel,

zu Ihrer Anfrage vom 20.11.2016 zur Stallpflicht von Nutzgeflügel nehme
ich wie folgt Stellung:

Das Virus der Geflügelpest wird sowohl auf direktem als auch auf
indirektem Wege übertragen:

Direkt:

infizierte Vögel scheiden das Virus über die Luftwege sowie über Sekrete
(Speichel) und Ex-krete (Kot) aus. Durch den direkten Kontakt von Tier
zu Tier kann sich das Virus sehr schnell ausbreiten.

Insbesondere wild lebende Wasservögel sind häufig Virusüberträger. Sie
erkranken selbst nicht immer an Geflügelpest, können das Virus aber über
große Entfernungen verschleppen.

Eine Luftverfrachtung des Virus kann nicht ausgeschlossen werden,
diesem Übertragungs-weg kommt aber eine untergeordnete Bedeutung zu.

Indirekt:

über Menschen, Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten kann der Seuchenerreger übertragen bzw. verschleppt werden. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche: über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann die AI weiter verbreitet werden.

Die Stallpflicht wurde in Bayern zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände angeordnet, der direkte Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel soll so vermieden werden. Alternativ zur Aufstallung kann das Geflügel auch in einer umzäunten und überdachten Vorrichtung gehalten werden, die sicherstellt, dass Wildvögel nicht eindringen können. Die Vermeidung des direkten Kontakts zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel (auch über Futter und Wasser) stellt die effizienteste Maßnahme zur Verhinderung der Seuchenverschleppung dar.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Scharf, MdL

Bayerische Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz

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