(...) Wir Landtagsgrünen stellen die Rechtsgrundlagen der Staatsleistungen nicht grundsätzlich in Frage, sondern suchen Wege, wie der Verfassungsauftrag zur Ablösung endlich umgesetzt werden kann, um die notwendige Entflechtung der finanzrechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Kirche voran zu bringen. Das aus der Weimarer Reichsverfassung von 1919 unverändert in das Bonner Grundgesetz von 1949 inkorporierte Ablösegebot ist zwar nicht durch Fristen festgelegt, es ist aber doch zwingend. (...)
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