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Ulrike Gote
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Ulrike Gote von Gerhard R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Gote,

Streichung aller Privilegien führt zur Gleichstellung und zu
weniger Steuergeldverschwendung.
Ihre Meinung?

Gruß
Gerhard Reth

www.welt.de › Politik › Deutschland
05.07.2012 - Die Grünen streben eine rechtliche Gleichstellung des Islam mit ... Grünen-Fraktionschefin Renate Künast sagte bei der Vorstellung des ... Religionen: Die Grünen wollen den Islam einbürgern - DIE WELT

Artikel des Bundes der Steuerzahler

www.steuerzahler-schleswig-holstein.de/Nord-Kurier/4922b1887/index.html

"Befreite" Kirchen
Schleswig-Holstein muss handeln

Wer den Prozess vor einem ordentlichen Gericht verliert, muss zusätzlich zu seinen Anwaltskosten auch die Gerichtsgebühren tragen. Das gilt nicht nur für Privatpersonen und Unternehmen, sondern auch für Behörden und staatliche Einrichtungen. Nur die Kirchen sind in Schleswig-Holstein davon befreit!

Dabei erhalten die evangelische Nordkirche und das katholische Bistum Hamburg im aktuellen Jahr schon 13,32 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt. Diese Zuschüsse sind im Staatskirchenvertrag von 1957 geregelt. Auf den wird auch immer verwiesen, wenn es um die Gebührenbefreiung vor Gericht geht. Doch das stimmt nicht, hat der wissenschaftliche Dienst des Landtages auf Anfrage der Piraten-Fraktion festgestellt.

Damit kann das Gebührenprivileg jederzeit gestrichen werden, so wie es beispielsweise das Land Hessen schon 1997 getan hat. Doch einen entsprechenden Antrag der Piraten haben CDU, SPD, Grüne und SSW in der AprilSitzung des Landtages abgelehnt - ohne Begründung.

Nicht kündbar sind dagegen die Staatskirchenverträge des Landes mit den beiden großen Konfessionen. Grundlage ist der sogenannte "Reichsdeputationshauptschluss", der im Jahr 1803 (!) das Vermögen von Staat und Kirchen trennte. Der Bund der Steuerzahler hält es für höchste Zeit, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche auf neue Beine zu stellen. Unkündbare Verträge und Zahlungen ohne konkret vereinbarte Gegenleistung gehören nicht in unsere Zeit.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,

Die von Ihnen aufgeworfene Frage nach den finanziellen Privilegien der Kirchen ist sehr interessant und komplex. Die Hintergründe des konkreten Falls in Hessen sind mir leider nicht bekannt. Als religionspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion in Bayern und im Rahmen der vom Bundesvorstand von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN eingesetzten Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ beschäftige ich mich jedoch seit Jahren parlamentarisch mit dem Thema und lege Ihnen sehr gerne meine Meinung dar.

Wir Landtagsgrünen stellen die Rechtsgrundlagen der Staatsleistungen nicht grundsätzlich in Frage, sondern suchen Wege, wie der Verfassungsauftrag zur Ablösung endlich umgesetzt werden kann, um die notwendige Entflechtung der finanzrechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Kirche voran zu bringen. Das aus der Weimarer Reichsverfassung von 1919 unverändert in das Bonner Grundgesetz von 1949 inkorporierte Ablösegebot ist zwar nicht durch Fristen festgelegt, es ist aber doch zwingend. Angesichts der großen Summen, um die es für die einzelnen Gebietskörperschaften und die Kirchen geht, bleibt dieser Weg aber auch künftig schwierig. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, zusätzlich und unabhängig von einer umfassenden Lösung einen Weg aufzuzeigen, wie unmittelbar mit der Ablösung der Staatsleistungen begonnen werden kann.

Schon bis heute wurden und werden de facto Ablösungen von Staatsleistungen vorgenommen. Ein Beispiel sind die in den 1990er Jahren abgeschlossenen Staatskirchen-Verträge in den neuen Bundesländern, denn sie beinhalten eine einvernehmliche pauschalierte Abgeltung staatlicher Verbindlichkeiten, ohne aber den Begriff der „Ablösung“ zu verwenden. Auch in Bayern gab es diesbezüglich bereits Entflechtungsversuche. Die oben genannte Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ will die gesetzliche Ablöse weiter vorantreiben und plädiert für die Einsetzung einer ExpertInnenkommission, die eine Gesamtübersicht über die Staatsleistungen im Sinne des Artikels 138, Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 anfertigt und Vorschläge für die Gesetzgebung unterbreitet, damit Bund und Länder in Gespräche eintreten können. Angesichts der unterschiedlichen Situation und der unterschiedlichen Höhe der gezahlten Leistungen in den Ländern wird es jeweils individuelle Lösungen geben müssen. So betragen die Staatsleistungen in Berlin im Jahr 2015 „nur“ gut 10,8 Millionen Euro, in Baden-Württemberg liegen sie 2015 bei gut 112,5 Millionen Euro. Parallel dazu sollte ein Dialog mit der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland begonnen werden, um möglichst zügig die erstrebten Ablösungen der Staatsleistungen umsetzen zu können.

Das „Ablösungsgrundsätzegesetz“ kann dann im Rahmen einer Vereinbarung mit oder ohne die Zustimmung der betroffenen Kirchen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, da es nur Eckpunkte einer späteren Ablösung festlegt.

Anbei finden Sie einen Link, unter dem Sie den Abschlussbericht der Kommission einsehen können. Das Thema „Kirchliche Finanzen“ nimmt hier großen Raum ein:
https://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/160317_Abschlussbericht_Religionskommission_Gruene.pdf

Beste Grüße
Ulrike Gote