Sehr geehrter Herr Flessner,
für Grundgesetzänderungen braucht man einen Zweidrittelmehrheit und für die Änderung einfacher Gesetze wie das Bundeswahlgesetz nicht.
Für Volksabstimmungen muss offensichtlich noch weiter geworben werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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