Frage an Ulrike Gauderer von Axel F. bezüglich Recht
Liebe Frau Gauderer,
was würden Sie als Abgeordnete tun, um Volksabstimmungen auf Bundesebene zu ermöglichen? Sollte man den Gesetzentwurf wieder einbringen, der im Bundestag keine Zweidrittelmehrheit gefunden hat? Wieso braucht es angesichts von Art. 20 II 2 GG dafür überhaupt eine Zweidrittelmehrheit, aber nicht für das Bundeswahlgesetz?
Axel Flessner,Frankfurt

Sehr geehrter Herr Flessner,
für Grundgesetzänderungen braucht man einen Zweidrittelmehrheit und für die Änderung einfacher Gesetze wie das Bundeswahlgesetz nicht.
Für Volksabstimmungen muss offensichtlich noch weiter geworben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Gauderer