(...) Die Aussage von Thomas Jurk ist grenzwertig, aber sicher nicht seine Rechtsauffassung. Da er ja gerade davon ausgeht, dass das Zugangserschwerungsgesetz nicht grundgesetzwidrig, hat er da etwas zu flapsig geantwortet. Wem das in einem Gespräch oder Chat noch nicht passiert ist, der werfe den ersten Stein. (...)
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